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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
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90andern bäuerlichen Lasten befreit, andererseits der Amtsgerichtsbarkeit des Vogtes entzogen, welche letztere vermögder Einrichtung früherer Zeit, wo noch Justiz und Verwaltung in denselben Händen war, u. a. auch die Prüfungder Kirchen= und Gemeinderechnungen, Abhaltung der Hei-rengedinge, Verwaltung der Polizei u. s. w. umfaßte. DeVogt war kein Beamter für die Stadt und diese protestirtdaher 1710, als die beiden Vögte des Amtes beim Herrengeding erschienen, gegen deren Anwesenheit, die der Stadpräjudizirlich sein könne. Dagegen nahm der Amtmannder eigentlich als vollkommener Stellvertreter des Herzozu betrachten ist, zur Stadt eine ähnliche, wenn auch durchderen Privilegien beschränkte Stellung ein, wie zu derLandgemeinden, so daß er mit dem Stadtgericht die Gedinge abhält, Streitigkeiten zwischen Rath und Bürgerschaft vermittelt, mit den städtischen Behörden die Grenzebesichtigt, u. s. w. Die Bürger ließen sich ihre Privilegievon 1313 jedesmal durch die nachfolgenden Landesfürstenbeim Regierungsantritt bestätigen, so zuletzt noch 1743 der16. Sept. durch Churfürst Carl Theodor. Die Beamtensuchten diese Rechte fortwährend zu beeinträchtigen. Manzog Nidegger Bürger wegen Grundstücke, die sie in Landgemeinden besaßen, zur Grundsteuer, man zwang ihnenZölle ab, man wollte sie zur Amtssteuer heranziehen undsie der Gerichtsbarkeit des Vogtes unterwerfen.!) Immeaber vertheidigte die Stadt energisch ihre Rechte und wurdeauch durch fürstliche Mandate, wie durch die Urtheile deGerichte in denselben geschützt. Und nicht blos von deAmtssteuern war sie befreit, auch allgemeine Landessteuertrafen sie nicht. Verschiedene Male (u. A. 1587), wennauf dem Hambacher Landtag dem Herzog eine allgemeineAccise bewilligt worden, an der die übrigen Städte Theilnahmen, sollte Nideggen dieselbe ebenfalls annehmen odeeine Abfindungssumme geben. Hierzu kam es aber nichund so konnten die Bürger sagen, daß sie nie in der LanAuch von anderer Seite her suchte man diese unliebsamen Privilegien zu mißachten. Die Stadt Düren nöthigte mehrmals, namentlich 1597 und 1618 Nidegger Bürgern Accise ab, wurde aber jedesmadurch die Gerichte zur Herausgabe genöthigt.