70schen Heere, 1678 von den Franzosen eingenommen undjedesmal verwüstet und zerstört. Sie wurde seitdem nurvon dem Kellner bewohnt und ihre Räume zu Fruchtspeichern, Kelterhäusern und dergleichen nothdürftig hergerich-tet. Doch erhielt sie in Kriegszeiten immer noch eine kleineBesatzung und 1715 wurde sogar eine umfassende Repara-tur für 1961 Rthlr. vorgenommenAuch die Stadtbefestigungen waren durch mehrmaligeZerstörungen, zu denen die Vernachlässigung seitens derRegierung und die Unfähigkeit der Bürger, sie herzustellenhinzukam, übel hergerichtet. Schon 1542 hatten sie zwischen der Stadt und dem Schloß furchtbar gelitten, dahersie der Rath bei einer Besichtigung 1583 (s. im Urk. B.in schlechtem Zustande fand. 1617 nennt der Rath dieMauern und Thore des Städtchens zerfallen und unwehrhaft. Besonders diejenigen des Burgfleckens waren „baufellig und gefehrlich;“ daher die Bewachung des Nixthorebenfalls den Bürgern empfohlen wird. Nach dem dreßigjährigen Kriege waren die Bürger nicht mehr im Standesich auch nur einer schwachen und selbst nicht mit Artillerieversehenen Truppe gegenüber zu halten, wie es demmehrmals vorkam, daß kleine Raubbanden bei nächtlicherWeile die Mauern überstiegen, und sie plünderten oder daß eineeinzige bei Tag vorüberziehende Compagnie ihnen willkührlichBrandschatzungen auferlegte. Die Gewölbe und Dächer derThore zerfielen, ohne daß sie, zumal bei dem Streite, wem dieHerstellung zur Last falle,!), wieder in Stand gesetzt wur1) Das Amt Nideggen hatte die Gefängnisse auf dem Dürener Thozu repariren, die Stadt ſollte das Dachwerk im Stand halten. InUebrigen lag die Unterhaltung der Befestigungen der Stadt ob,deren Rechnungen dieselbe eine stete Position bildet und die noch 162für den Bau eines Wachthauſes am Dürener Thor 100 Gulden veausgabte. Und zwar gehörte zu diesen Befestigungen auch die Abschlumauer des Burgfleckens nach der Stadt hin, wie sie denn schon 150.den Valkensteiner Thurm und das Wachthaus des Nyksthors untehielt, ebensowie der in der Stadt befindliche Graben vor derselbenbezüglich des letztern heißt es 1600: „sowiell den graben hinder denheusern, negst der Commentheurien angehet, Weill wir Nachbarn unUnderthänen uns mit nichten zu erinnern wißen, das auf einem gehatenen Vogtgeding der graben unserm gnädigen Fürsten und Herrn zugeweist, sondern wir desselben ohne Jemandtz Jeredt über menschen g
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