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auch uff begern schuldig deren zu lifern. Auch die steur dermassen 17, Sept.extenuirt und gesagt, der kaiser hedorf irer steur nit, kon die greuitz oneir hilf wol versehen. Und sollen die stedt nur wohl für sich sehen, wassie tun; sie werden sonst etwas erfaren. Und oh schon Augspurg mein,sie hab alhie krigsvolk, soll dasselbig, do Caesar will, sie nicht vielhelfen. Drumb wolt er die stedt ermahnt haben, von diesem begern ab-zustehn und sich pure wie andere stend zu ercleren." Den von denStädten begehrten Beistand hielten trotzdem nicht nur Kurpfalz undBrandenburg, sondern auch die Evangelischen des Fürstenrats für untun-lich; letztere meinten in ihrem Votum, „das villeicht Viheuser diss vorsich selbst also herausgestossen." Nach dem oben angeführten Sehr, derNürnberger vom 5. Sept. vermuteten manche den Städten geneigte fürst-liche Gesandte, ,,das diss [das Vorgehen gegen die Städte] nit der kais.Mt., sonder allein der zweier personell werk sei, welche die federn verfiertund wie man zu reden pflegt die kappen verschnitten haben, die dannder graf zu Stolberg in einer vor wenig tagen in gemeinem reichsratöffentlich verlesenen schritt des churf. zu Meinz Substituten nennen dürfen"[vgl. Häberlin XII, 571; gemeint sind Vieheuser und der SekretärErstenberger]. Dagegen sollien einige kais. Räte (wie Trautson undHarrach) selbst die Behandlung der Städte missbilligt haben. Ein vor-nehmer Herr aus des Kaisers Umgebung habe erst gestern die Städtezum Ausharren ermutigen lassen, „mit angezeigter ursach, es sei durch-aus kein geld verbanden". Die. Nürnberger Gesandten suchen durch dieseMitteilungen und weitere ausführliche Motivirung ihren Entschluss zurechtfertigen, trotz der ängstlichen Weisung ihres Rats von der Gesammt-heit der städtischen Opposition sich nicht abzusondern, was bisher nurdie katholischen Städte Rottweil, Ueberlingen, Schwäbisch-Gemünd undDinkelsbühel getan hätten, während sie selbst bereits im Verdacht stän-den, dass sie „dem nürenbergischen brauch Dach . . . auf beden achselntragen würden". Die kais. Räte machten diese Neigung vieler „Gut-herzigen" zum Nachgeben wiederholt in den Verhandlungen geltend. —Die Städte hatten sich speziell an den Kf. Ludwig gewendet, der am28. August seinen Räten zu Augsburg das Anbringen des StrassburgerDr. Botzheim empfahl. Mb. lll/2 a Or. Die Räte zu Augsburg, welche vonSpeier und Strassburg desshalb angegangen wurden, zeigten sich darüberverstimmt, dass man zuerst ihren Herrn ersucht habe; der Kanzleräusserte gegen seine Collegen: „das sie [die Städte) P. vertröst siekünftig mit rat, hilf und beistand nit zu verlassen, woll er gern sehen,wie es P. tun wolle". In der ablehnenden Antwort an die Städte be-merkte man: „hets villeicht dieser bemuehung nicht bedurft". Mb. 111/3Prot.
3) Gemeint ist das Erbieten wegen Erledigung der Beschwerden derStädte und Anerkennung ihrer R.-Standschaft (vgl. die kaiserl. Resolutionvom 27. Aug. Häberlin XII, 472), welches der Kaiser noch am 5. Sept.wiederholt hatte (ebd. 486).
4) Vgl. Häberlin XII, 463.
5) Vgl. no. 408 A. 5; Häberlin XII, 373 ff; 384/5.
6) Die Sachsen fehlten bei den Conventen der A. C. Verwandten am5. und 14. Sept. Am 14. erklärten die Kurpfälzischen, als sie heut denSächsischen den Anlass des Convenls angezeigt, hätten diese sich be-schwert, „es het die meinung nicht, das sie also komen mueiten, mansolt vorhin zusam komen, mit vermelden, es gebuer irem hern die ansage.
' Und obschon P. rat inen die schrieflen geschickt zu lesen und also inendie ehr geton, aber sächsisch lät beharren noch druff, wollens irem hernschreiben; hetten P. noch mehr zu clagen". — Die Hessischen verwahrtensich hierauf gegen das Verlangen der Sachsen nach einem besondernRat der Kurfürstlichen in Religionssachen. Am 19. Sept. fehlten dieSächsischen wieder beim Convent, Hessen sich aber mit eben eingelaufenen