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Da die Sachen so stehen, in den aachischen u. a. gravamini-bus vielleicht gar nichts oder wenig zu erhalten, die Publizirungdes Abschieds wegen der langweiligen Sache des Erbmarschalls(dessen sich die Sächsischen mit Ernst annehmen) verzögert, dasMisstrauen täglich gemehrt, auch anderen Klagen, deren supplicandoviel einkommen, nicht abgeholfen „und also wir unsers teils wenignutz alhie weiter schaffen können", bitten sie um Abberufung.
Haben heute mit andern Räten der A. C. eine Anmahnungs-schrift (da sich der Kaiser auf ihre jüngste Replik noch nichtresolvirt) übergeben, 5 ) beiliegend Copie. „Hat sonsten bei denSächsischen mühe bedürft, bis sie in solche schrift gewilligt." 6 )
Die Erledigung des custodirten Herzogs Johann Friedrich aufihr mehrfaches Anmahnen in allen drei Räten vorgenommen; imKff.-Rat finden sie „die gemüter wider verhoffen vast kalt;" Trier,Köln und Brandenburg, „dereuds die neue freundschaft auch wür-ket", haben nicht genügenden Befehl; obwohl der Fürsten- undStädterat zu referiren gefasst, will es doch nicht gehört werden.')
„Was dann E. Ch. Gn. ferner anhenken, derselben uff den an-gedeuten fäll vast bedenklich sein wolle, den abschied mit irersiglung zu becreftigen, könden wir gleichwohl nicht sehen, warumbE. Ch. Gn. sich dessen zu hinderzihen, weiln albereit derselbenmeinung und vorbehält gnugsam angezeigt." 8 ) Sollte die aachischeCommission auch nicht in specie erwähnt werden, so könnte mansich der Generalklausel des Abschieds beim 1. Punkt behelfen. . .
Mb. 111/2a f. 44a Or.
1) Vgl. no. 398 A. 1. Die Relation der in dieser Sache verordnetenkais. und kurf. Räte sowie eine sächsische Notel, wie diese Irrung zuverabschieden, bei J. "W. Hoffmann I, 492 ff. Mit letzterer Notelstimmt das vom Kaiser am 17. Sept. erlassene Provisionaldekret überein,gegen welches die Städte am 18. in aller Form protestirten (H ab er-lin XII, 23 ff). Die Nürnberger Gesandten sagen in einem Sehr, anihren Rat vom 5. Sept, „das die statt Augspurg, als die für ein antriff-lerin [vgl. Grimm 1,506] diser handlung gehalten . . . wirdt, den meistenteil aller ungnad so gar auf sich geladen, das den übrigen stetten wenigund schier nichts zugemessen wirdt" (Nürnb. Cop.).
2) Vgl. Hoffmann I, 475 ff.; Häberlln XII, 479 ff. EinAnbringen der Städte im Convent der A. C. Verwandten am Nachmittagdes 5. Sept. (Mb. 112/3a f. 172) lässt in der Audienz der Städte Tagszuvor die Drohung vorkommen, „das I. Mt. gut fug und macht hette, diestedt ires ungepurlichen widersetzens halb nit allein mit straff anzesehen,sonder auch alle ire privilegia zu nemmen", und gibt die „tonitrua"Vieheusers in der Unterredung am Vormittag des 5. Sept. so wieder:„Man solt nit denken, das ein wort davon in abschidt werd kommen, zudem es der meinzisch canzler, ob schon Caesar wolt, nit tun werd. Undsolten wissen, das sie ein ungnedigen kaiser; und seien I. Mt. die redels-furer wol bewust. "Wölten I. Mt. liber, das der Turk deren ein stucklands hinweggerissen, dan das I. Mt. dieser hochmut und Verkleinerungwiderfaren; kont inen auch dieses ir lebtag nit vergessen. Und soltenwissen, das wie got ir got im himmel sei, also sei Caesarir got uff erden. Und seien die ret und burger in den reichsstettendem kaiser so zugeton wie sein aigne undertonen, und wie ein idenfürst en sein bauren. Seie auch dasjenig, was sie an einkommennach getonerrechnung übrig, nit ir, sonder des kaisers,