544 1582 407—408.
17. Sept. Posten entschuldigen und erklären, sie wollten sich mit den andern gernvergleichen, da es ihnen referirt.
7) Vgl. Häberlin XII, 513 ff. Bei der Verhandlung im Fürstenratam 3. Sept. stimmten Oesterreich, die Geistlichen und von den Welt-lichen Sachsen für Vergleichung mit dem Beschluss der Kff., alle übrigen"Weltlichen nach ,,Casimiri votum" für Erledigung des Herzogs. SchregelProt. Kf. Ludwig befahl noch am 22. Sept. (s. u.) seinen Gesandten dieErledigung zu betreiben.
8) Am 22. Sept. befahl der Kf. (aus Schwetzingen) den Räten eventuellvor der Siegelung im Kff.-Rat zu protestiren und zu erregen, dass, falls ausden unerörterten gravaminibus im R. und sonderlich in den rheinischenLanden Weitläufigkeiten entstünden, Pfalz das Seinige bei der Hand be-halten würde. Das Sehr, kam aber den Gesandten erst am 4. Okt. inHeidelberg zu. Mb. lll/2a f. 453 Or.
17. Sept. 408. Ehern an Johann Casimir.
Augsburg
(Verzögerung des R.-Abschieds durch die Händel mit den Städten. Ein-gabe der A. C. Verwandten. Die „bewusste Sache". Sachsens Tergi-
versiren.)
„Der reichstag hette vor drei tagen sein endschaft erreicht,wa es sich mit der Stadt Aach und anderen stetten nit gestossen.Und da die churf. rete so viel herz gehabt und der kais. Mt. rundsagen dorfen, da die Stadt Aach nit in Sicherheit gesetzt, das als-dann das contributionwerk zurugk geen und die chur- und furstenden seckel zutun wurden, so wer I. Mt. noch wir andere aufgehal-ten, und doch zuletst, da man sich desswegen nit vergleichen tut,dahinaus laufen muss, man wolle dann mit schimpf besteen. DiserSachen halben haben sich gestern die churf. rete auch von ein-ander gedrennet und die weltliche sich von geistlichen abgesondert,also das der kais. Mt. zwei bedenken referiert worden. 1 ) Heuthaben wir in namen der A. C. ein schrift in diser sach übergeben, 2 )und handelt I. Mt. mit den stetten. Da inverleibte heiligendepuneten nit verglichen und eingewilliget, welliche wir zu befurde-rung der sach furgeschlagen und an die churf. ret begeert, das siedaruf underhandlung furnemmen wolten, werden die stett den ab-schied nit annemen, sonder dawider protestieren, wie albereit dieWederauische graffen auch getan." [Lücke.]
[1. Zettel:]
„Sonst die bewusste sach*) anlangend muss dieselb vortgesetztwerden, es gee hinaus, wa es wolle, und sein desswegen guetepraeparatoria und fundamenta gelegt, 3 ) wie E. F. Gn. genedigklichvernemmen werden. E. F. Gn. mochten Beuterich wol bei sichbehalten, bis sie unser relation anhören etc. Datum ut in litteris."
*) Bemerkung J. C.'s auf der Rückseite: „reichsstedt halber."