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Trier und Köln erklärten das Begehren [der Städte] für seit- 17. Sept.sam und die Recognition für ganz überflüssig; dass die Städtesich dem Beschluss der höliern Stände fügten, sei Herkommen undim Interesse des Reichs und der höheren Stände aufrecht zu halten.Die Protestation solle der Kaiser auf sich beruhen und den Fiskalsein Amt tun lassen.
Pfalz: Dass die Contribution nicht ex debito, gelte auch beiallen andern Ständen; das Erbieten des Kaisers in seiner Reso-lution 3 ) solle in den Abschied kommen. Von einer Verppichtungder Städte, der Ueberstimmung der andern Räte zu weichen,hätten sie nie gehört; eine bedenkliche Frage, die auch einmalzu Ungunsten des Kff.-Rats gestellt werden könnte. Ob denStädten mehr [solche] Urkunden erteilt worden seien, werde sichim kais. Archiv gefunden haben. Protestirt hätten sie öfters undsei darüber hier nicht mit ihnen zu disputireu. Der Kf. habegehört, man wolle den städtischen Beschwerden (namentlich inSachen ihrer R.-Standschaft und Aachens) nicht abhelfen, und ihnen[den Räten] befohlen, die Erhaltung der Städte beim Genuss desRel.- und Profanfriedens gleich anderen Ständen sowie eine hierauflautende Erklärung für Aachen zu befördern. Werde hier nichtnach dem wiederholten Ansuchen der weltlichen Kff. geholfen, sowürden sie [die Aachener) andere Wege suchen müssen und viel-leicht anderswo Hülfe erhalten, auch der Kf. seinem Kreisobristen-amt nachkommen und dann die Contribution (die er ohnedies nichtpure bewilligt) zurückhalten müssen, „über diss würde man be-richt, das etlich stände sich zusam verbunden, nicht allein diebeschwerden in religionssachen nicht abzuschaffen, sondern dasnoch darüber weitere inquisitiones angericht werden solten", wasdie Coutribution noch mehr hindern würde Sie fussten bei ihrerErklärung namentlich auf dem Sehr, des Kf. vom 11. huius.
Sachsen und Brandenburg hielten die Recognition für unnötig;der Protestation könnte der Kaiser (wie zu hoffen) durch Zuge-ständniss der gemischten Commission in der aachischen Sache zu-vorkommen. Brandenburg fügte bei, käme es dahin, dass man eineReligionsverfolgung zu gewarten, „würd I. Mt. die contributionungesperrt nit erlangen und ir herr auch bedenken haben".
Die Mainzischen traten den andern beiden Geistlichen bei,doch auf ferneres Anhalten wurde es dahin gebracht, man solleden Kaiser der vorigen zweierlei Meinung 4 ) erinnern, mit demAnhang, falls der Kaiser dem Bedenken der Weltlichen betreffsder gemischten Commission nachginge, würden die Städte ohneZweifel von der Protestation abstehen. Als das Bedenken gesternNachmittag dem Kaiser durch Mainz und sie (Schenk Eberhardund Kanzler) mündlich angebracht werden sollte, fanden sie, dassdie Mainzischen der Beratschlagung nicht durchaus gemäss und L.Befehl zuwider vortragen wollten (u. a. die Städte, deren Grava-mina zum Teil erledigt seien und noch erledigt werden könnten, "hätten keine Ursache zu protestiren; auch wegen der aachischenCommission stimmte es nicht mit der Verabredung). Daher traten siebeide unter Erklärung gegen die Mainzischen von der Relation ab.