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1 (1882) 1576 - 1582
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515
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385. 1582 515

ein edict durchbringen wollen, dardurch nit allein die Teutscnen, 8. 9. Aug.so dem von Alauzon alberait zugezogen, abzufordern, sondern auchnit zu gestatten, das ime hienfurter irnands mehr zuziehe. Dar-wider wir uns auf der weltlichen fursteu bank heftig gesetzt, 5 ) ge-denken uns auch in solches nit einzulassen, wiewoll uns die geist-lichen an gezahl überstimmen, und hoffen, die churfursten (diegleichwoll auch noch etwas spaltig sein sollen) und sonderlich diestatte werden uns beifallen. Datum den 9. Augusti anno etc. 82.Diesen abent spaat kommen wir in erfarung, das die keis. Mt.und churfursten sich einer resolution, den stetten auf ire ausfur-liche getane entschuldigungsschrift zu geben, verglichen und solcheSachsen ad revidendum uberschickt, welcher darinnen viel seines ge-fallens corrigirt und dermassen gescherpft, das man bedenkensgehabt, selbige erclerung den statten zuzestellen. Und hat Sachsendabei vermeldet, da man inen diese resolution seinem angeben undvorgeschriebener massen nach nit werde zustellen, wolle und ge-denke er keis. Mt. weder heller noch pfennig zu contribuiren. 6 )Datum ut in literis."......

Mb ill/i|b f. 2g6 ff. Or.

1) Die beiden höheren Collegien blieben bei den 40 Monaten, derenTermin jedoch auf 5 Jahre reduzirt wurde, die Städle bei der Eventual-bewilligung von 32 Monaten (die Räte an J. C. 14. August; vgl. Habe r-lin XII, 89; 449; XIII, XLIVff.).

2) Nach Schregel's Prot. (f. 516/7) wurde der Burgundische (Dr.Johann von Hattstein) „durch die Casimirischen abzulretten per Ilsungen[Vorsitzender Vertreter Oesterreichs] vermant 1 ', bat aber die Beschlüssedes Ausschusses anhören zu dürfen, dessen Mehrheit dahin ging: 1) sichCammerichs anzunehmen; 2) AlenQon's deutsche Truppen „per edictumder acht und andere straffen" abzumahnen und allen Zuzug bei Pön desLandfriedens zu verbieten; 3) die Speirer Exekution von ao. 70. zu ver-bessern ; 4) die Licenten, Zölle u. s. w. abzuschaffen und Dänemark,Flandern, Friesland u. a. durch Legation um Abstellung solcher Neuer-ungen zu ersuchen; 5) Spanien durch Schickung zu befragen, wessen mansich zu ihm zu getrösten, „wen man im zum besten die edict publicirt",der Pacification, des burgundischen Vertrags und der fori hin zu lieferndenR. Contributionen zu erinnern; 6) nach Publikation der Edikte Kriegsvolkau die niederländischen Grenzen zu legen; 7) die Schweizer zu ersuchen,dass sie das Edikt beobachten und ihr Volk, „so im anzug sein soll" [fürAlengon], abfordern. Bei der Umfrage wegen der Burgundischen stimmte ■nach dem Prot. Bremen für Zulassung. Schliesslich: „Man steet auf undzaigen Casimiriani an, wen Burgund zuegelassen boII sein, so wollen die welt-lichen fursten darvon gen. Sie rappelten ein häufen äpt und gaistlichcnzesamen, die dem reich wenig contribuirten, damit sie das mehrermachten".

3) Vgl. die würtemb. Gravamina bei Sattler V Beyl. p. 39; 45/6.

4) Gewiss ein blosses Gerücht, das aber Sachsens wirkliche An-schauung ganz richtig charakterisirt.

5) Am 9. Aug. stritt der Fürstenrat zunächst über die Zulassung Bur-gunds weiter, z. T. in heftigem Ton ; Salzburg erklärte solche Anbrin-gen für odios und wünschte friedliebende Gesandte; die Casimirischenentgegneten: „do sie ein eigen rat wolten halten, das mochten sie tun."Der Burgunder, der draussen stand und den Ilsung hereinrufen wollte,war inzwischen weggegangen. In der folgenden Beratung äusserte sichSalzburg sehr stark: „Es sei den Niderlanden umb ein religion zu tun,

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