377-378. 1582 507
[die intercedirt hatten] an tag kämen;" sein Herr werde die Sache anders 27. Juliund ernstlicher angreifen (Anbringen der Gesandten bei den Verordneten desNürnb. Rats, 6. März 1582, Nürnb.). — Die Städte, die sich durch diehochfahrende Art der kais. Regierung, die Anzweiflung ihrer Reichsstand-schaft [vgl.no. 332 A.5 ; 364] sämmtlich bedroht fühlten, wurden dadurch nochstärker gereizt, dass Aachen gar nicht zum R.-Tg. beschrieben, seinentrotzdem erschienenen Vertretern die Teilnahme an den Reichsberatungenverboten wurde und die Händel Augsburgs mit dem Marschall [vgl. no. 369]ausbrachen. Sie beschlossen in keine Contribution zu willigen, ehe ihreBeschwerden erledigt seien, die sie zuerst am 19. Juli den höherenCollegien überreichten. Vgl. über den weiteren Verlauf dieses Streits,der den politischen Niedergang der Städte und die absolutistischen Neigungendes Kaiserhofs deutlich] genug erkennen lässt, Hab erlin XII, 80 ff; 439 ff;manche Ergänzungen im Folgenden.
2) Vgl. Häberlin XII, 375. Eine kurbrandenburg. Antwort auf einemainz-trierische Werbung am 20. Febr. 1584 (Ma. 227/5 Cop.) bezieht sich
u. a. auf die Tatsache, dass auf dem letzten R.-Tag „eines vornemmen •Standes rat im furstenrat öffentlich votiren derfen, das der religionfriedenallain ein temporall und nunmehr (weil auf dem concilio zu Trient allezweispaltige religions articull deeidiret und erörtert wehren) kein statthette." Damit ist der jülichische Gesandce gemeint, der bei einerAbstimmung in Sachen der Städte am 17. Aug. 1582 fragte, „ob die stetunder dem interimischen religionafriden begriffen" (Prot.Schregel).
3) Vgl. Häberlin XII, 380.
378. Gonvent der A. 0. Verwandten. 28. Juli
Nach Vergleichung der kurf. Räte Über die von Pfalz verfasstenSupplikationen an den Kaiser wurden die andern Stände erfordertund hievon sowie von der bevorstehenden Abfassung eines Me-morials für die geistliehen Kff. in Kenntniss gesetzt. Auf eineErinnerung von J. 0. Gesandten wegen Berechtigung der einzelnenStände zum Votiren wurden die 4 Supplikationen 1 ) verlesen unddie nicht kurf. Stände zur Erklärung über die jüngste Propositionaufgefordert.
Joh. Casimirs Räte. Die Stände hätten gesondertes Vo-tiren der Einzelnen beschlossen. Da die Kff. die Bücher gegen dieFreistellung als „privatgeschrei" nicht bereden wollen, lassen siees dabei. An den Suppl. nichts zu verbessern, ausser dass derarmen Christen unter den Papisten nicht gedacht, gegen deren Be-drängniss ihr Herr beim Kaiser pragmaticam sanetionem (dass siedes Rel.-Fr. zu geniessen) zu suchen befohlen. Aachen : der Kaiserum Unterlassung solcher Prozesse sine causae cognitione, um Gleich-heit am K. G. und in den Commissionen und ordentliche Gewäh-rung der Kreishülfe zu ersuchen. Der K. möge ferner der ful-daischen Ritterschaft durch ein Decret exercitium zulassen, dieiuramenta in Biberach u. a. Städten abschaffen, am K. G. Gleich-heit mit Assessoren und in der Kanzlei herstellen. Ortenburgs wegenzunächst Baiern, im Weigerungsfall der K. zu ersuchen.
(Die Mehrzahl der Stände schloss sich ohne oder mit wenigenBemerkungen den kf. Vorschlägen an.)
He s s e n : „Erneuerung religionfriedcns betreffend, sei ao. 55.und ao. 59. verfast, das er ewig sein sol, und nicht in zweifei zu