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1 (1882) 1576 - 1582
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496
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11. Juli freiwillig tun wolt, mochts gescheen, wo nicht, solt man ein nichtdazu dringen." Fuldische Ritterschaft: auch de modo des Suchenszu reden.

Brandenburg. Bedauern, aber begreifen die Notwendigkeit,die Declaration einzustellen. Vergebliche Bemühungen sie ao. 75in die Capitulation zu bringen;habe keiser ein decret daruffSachsen geschickt, sei erger gewesen, dan wan man declarationnicht erlangt; aber geistliche alles abgeschlagen;" der Kaiser habesich auch entschuldigt,sei eim teil wie dem andern verwaut." 6 )

Freistellung.Forcht, unsere religionsverwanten habens spielselbst verderbt. Daraus [die Geistlichen] colligirt, man stund nachiren guetern. Hab man caution angebotten, aber sies [nicht] tunwollen und contrariam provisionem gesucht. Letzlich Ferdinandusdrein grieffen und ein entscheid gemacht. Sei sider lang gesucht,das dieser artirul wieder uss dem religionfrieden kerne oder limi-tirt. Wan dan nichts zu erhalten, sol mans auch underlassen."

Juramenta: stimmt für Abschaffung oder Freistellung.

3. Artikel: grosse Beschwerung; man inquirire die Einzelnennach ihrem Glauben, ihren Büchern, zwinge zum Abzug. De mododes Suchens zu reden. Declaration zu suchen vergeblich. FürRitterschaft in Fulda und Eichsfeld auf Ansuchen zu intercediren,doch mit Bescheidenheit.

Pfalz. Neue Gravamina verlesen. Manche dringen auf For-derung der Declaration, da die Papisten bei Gelegenheit den Rel.Fr. umstossen möchten. P. sei nicht der Meinung, fürchte Tren-nung unter den A- C. Verwandten;Papisten möchten petiren anzu-zeigen, welchs die rechte confession." Die Papisten werden denRel. Fr., bei dem sie sich bisher wohl befuuden, nicht so bald um-stossen. Ueber D. Eders Buch nicht zu klagen,dan man scbenktsinen uff dieser seiten auch nicht." Gegen die Einrichtung, dass dieStädte niemand mehr in Rat nehmen dürfen als Papisten (wie zuAugsburg, Köln u. a. Orten) und die Behauptung, der Religion folgestets Uneinigkeit, der Kaiser um Abschaffung zu ersuchen; man solledie Städte unverbuuden lassen.

Stadt Aachen und Behauptung, die Städte hätten nicht Machtsolche Religion anzurichten: Declaration nicht zu suchen, aber derStadt Aachen zu helfen.

Kammerrichter: ob die Rcgensburger Supplikation zu wieder-holen oder dieser Punkt zu ersparen usque ad articulum iustitiaepropositionis?

Sachsen: Aus den neuen Punkten nicht eine neue Klagezu machen.Reichsstät belangen sei dem religionfriden ungemess,geschee inen zu kurz. Die stet seien auch stend; sol man sichderer annehmen; religionfrieden sei clar. 7 ) Wan mau das ab-schafft, das man kein religionsverwanten vom rat ausschleust, wurdtes sich selbst finden. Hierin steck Ach auch." Kamnierrichter:wegen Eberstein vergebens intercedirt; da Wiunenberg noch nicht vgeordnet, 8 ) wärs zu suchen.

Brandenburg. ,,Religionfrieden seie gnug versehen. Mansol doch I. Mt. ersuchen, religion und prophan im heiligen reichzu erhalten, und das beim contributionwerk." R. Städte: beim