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1 (1882) 1576 - 1582
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364. 1582 495

364. Beratung der kurpfälzischen, kursächsischen 11. Juliund kurbrandenburgischen Räte. Augsburg

(Welche Gravamina zu vertreten seien? Drclaration und Freistellungfallen zu lassen. Die Städte.)

Verzeichniss der [Beschwerde] Punkte 1 ) verlesen. Umfrage.

Pfalz. Da es hier keiner solemnia bedürfe, wollten sie ihrBedenken anzeigen.Erstlich sei in genere davon geredt, ob dieandere stend zu erfordern. Von puncten zu reden." Das erstesei die Declaration von ao. 55; ao. 76 habe man hierin nichts er-halten.Wan aber kein parteien seien, die sich dein zu behelfen,als Fulda und Geisa, auch Duderstadt und Heiligenstat, desswegenmit Meinz geredt. Da nun hern zufrieden, das man diesen punctensich nit solt annehmen, als einer sanetion dem camergericht insi-nuirt, das auch stende, die sich daran' bewerfen solten, abzuweisen;kernen Privatpersonen, solt man inen in genere helfen. 2 )

Mit der freistellung wern grafen in genere' abzuweisen, danseie nichts zu erhalten. Allein werden grafen und vom adl ussge-sehlossen von stieften der starken juramenten halb; da man dishalbbei keiser oder geistlichen etwas suchen solt, stehe bei den hern."Bedrängte Untertanen: den Kaiser oder ihre Herrn zu ersuchen,da sie billig des Rel. Friedens, der das Misstrauen aufheben soll,auch zu geniessen. Nicht ratsam, den Kaiser um Interpretation des-selben hierin zu ersuchen;mocht man den gar verlieren."

Diesem Werk bange der Streit zwischen der Ritterschaft in derBuchen und den sequestres Deutschmeister und Usung an. Der Ritter-schaft, die sich nicht auf die Declaration beruft, sich anzuuehmen.Auch Biberach könnte man in die Intercessiou rücken. Münnerstadt:klagt niemand.

Raten zur Convocation anderer Stände. Sie die Pfälzer kön-nen dieselbe,weiln so vil fursten in der person alhie," nicht um-gehen.

Sachsen. ... Declaration: S. würde gern die Religion allent-halb befördern, wisse,was sie ufm Wahltag gesucht in der personao. 62. in Frankfurt, da keiser besser gewogen gewesen; sei abernichts erbalten 3 ); werds itzo weniger tun. Derwegen zu underlassen.

Freistellung sei wieder religionfrieden. Obschon grafen sichuff ein protestation ziehen, sei doch von Ferdinand durch ein Wei-sung solchs entschieden; dabei man bisher blieben. Papisten wer-den sagen, wolten auch irer religion in evangelischen orten sichannehmen. 4 ) Jurament uff den stieften soll man ussetzen davonzu reden.

HeiligenstatDuderstat belangen, hab Sachsen viel vorschrieben;verstehe den religionfriden dahin, das ein jede obrigkeit iu iremland möge religion errichten, wie sie wolle; konts ein undertannicht leiden, mag er verkaufen und abziehen. 5 ) Und soll man hiedisputation oder declaration religionfriedens nicht suchen; wolle,möge man sie etwan vorbitten." Biberach u. a. Ansuchen zu er-warten. Jurament auf den Stiften: vom Papst ao 66. geschärft;wie es zu suchen:ob es nicht freizulassen, obs einer jurament