344 1579 169 -170.
4. August tembergicum; sübsequuntur legati cum Jacobo Andreae et Chemmtio.Marbachius Argentoratum, uti dicitur, se confert. Ita relinquunturin suspenso omnia et expectatur exitus huius comoediae auttragoediae, quod finis ostendet. 2 )"
Bm. Coli. Cam. XI. 161. Eigh.
1) Dohna war vom 3. Juli bis 17. August mit dem neunburgiBchenKanzler Dr. Johann Albreoht in Prag, um im Namen J. C. die Belohnungvom Kaiser zu empfangen. Aber Kf. Ludwig hatte, wie Dohna erzähltdem Kaiser geschrieben, er solle seinen Bruder nur mit den Regalien be-lehnen: Land und Leute müsse derselbe nach dem väterlichen Testamentvom Kf. als Afterlehen empfangem. Der Kaiser erklärte den Gesandten,wenn die Brüder sich verglichen haben würden, solle es an ihm nichtfehlen (Dohna's Selbstbiographie). Tatsächlich erfolgte die Belehnungerst am 22. Sept. 1582.
2) Der Kf. hatte bereits am 31. Juli die Präfation des Concordien-buchs, in welcher seinen bisherigen Einwendungen gegen letzteres Rech-nung getragen worden war, unterschrieben (Heppe IV, 128 ff.). Mit demBericht Bhems über die Misshandlung der Universität ist der Brief desRektors Donellus vom 1. Aug. (Cisneri opusc. p. 951 ff.) zusammen-zuhalten, der z. B. jenen letzten Versöhnungsversuch der kurf. Räte garnicht, berührt. Von der Kurfürstin sagt ein Sehr, des Patiens vom 14.September 1579 (Jo. Fechtius, Historiae eccl. aeculiXVI. snpplemen-tum, Durl. 1684, p. 601); „ita aliquando nobiscum urget electorem adserium agendum in rebus Calvinisticis, ut saepe optimi prineipis in an-gustiam redacti et officium suum promittentis misereat."
11.August 170. Bedenken der Züricher Theologen.
Zürich
(Auf die Frage J. 0., ob er sein Bekenntniss im Notfall mit Gewalt ver-teidigen dürfe. Raten zum Frieden; der Krieg nur in der äusserten
Not erlaubt.)
Dr. Beutterich hat ihnen im Namen Johann Casimirs vorge-tragen, wie die bevorstehende Publication des Concordienbuchs fürseinen Herrn wahrscheinlich die Ausschliessung vom Religionsfrie-den und gewaltsame Unterdrückung nach sich ziehen werde; derPf. wünsche zur Sicherung seines Gewissens ihre Meinung darüber,wie solche Gefahr abzuwenden, ferner wie er sich im Fall der Nothalten und ob er dem Widerpart mit Gewalt begegnen und dem-selben mit etwas tätlicher Handlung etwas Unruhe machen solle,„dieweil mitel und weg vorhanden, durch die söllichs wol und kom-lteh beschechen möge."
Weil dies mit Zustimmung ihrer Obrigkeit an sie gelangt ist,sind sie schuldig zu antworten. Sie loben J. C. Standhaftigkeit imGlauben und erinnern ihn an ähnliche Zustände in der Kirche seitden Zeiten der Apostel. Zuerst raten sie zur Abfassung einerHarmonie der Lehre der englischen, schottischen u. s. w. und ihrerKirchen (aus deren Confessionen zu ziehen), 1 ) mit einer Vorredean die Stände der A. C, worin man sich zu weiterer Erklärungin einer Synode oder sonst erbieten und sie vor der Gefahr un-überlegter Condemnationen ernstlich warnen soll; dies würde hoffent-lich die Einsichtigen in der A. C. veranlassen, die Vorschnellen