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wider die vatterliche disposition, meines herren bruders obgemeldte 24. Febr.zusag und mein antrauen ist.
Dieweil dann ich nit allein S. L. stadhalter, sonder auchmeines herren vatters söhn sowol als S. L., auch mich zu V. L.confession je und allwegen bekannt und noch, und auch ein exe-cutor S. V. L. letzten willens verordnet, ir aber bei der Pfalz her-kommen, des testaments zeugen, auch laut beigelegts extracts darzuverpflicht seient, so beger ich an euch gnediglich, ir wollent fernerdisputirn und weitleuftigkeit zwischen uns gebrudern furzukommenzu I. L. euch verfugen und dahin handien, das wir für unser Zu-sammenkunft allerdings verglichen, ich in dem meinigen seie undalso nit landraumig gemacht, sonder alles nachdenken und argwöhnzu beiden teilen uffgehehi und also ungeferbte bruderliche lieb undfreundschaft erhalten werden möchte. Welches dann kein verzugleidet bei disen gefehrlichen leuften, da man bei den genachbartenallenthalben kriegsgewerb und anschleg siehet und keiner schierwissen mag, waran er seie.
Actum et datum Heidelberg, den 24. Februarii anno im sibenund sibenzigisten.
J. Casimir pfalzgraf."
Me- 991. I f- 41 ff; II f. 202 ff. Copp. (Die letztere mit der Bemerkung Zu-legers: „uberraicht durch S. F. Gn. sondags 24. Februarii ao. 77. postcontionem"; das zum Teil eigenh. 1. Conc. II f. 28 ff; das Or. Carlsr. PfalzGeneralia. Relig. Conv. 1.)
1) Diese Aufzeichnung, worin der Pf. seine Rechtfertigung und Ver-wahrung gegenüber dem bisherigen Vorgehen seines Bruders zusammen-fasst, ist allerdings hereits gedruckt in: J. Fr. Kib stein (evang. Predi-ger in Flinsbach beiSinzheim), Abgefertigte Anmerkungen u. Berichtigungendes Nachdrucks der Schrift: TJeber protestantische Kirchengüter überhaupt,und die Ansprüche der evangelisch-lutherischen Kirche insbesondere.Mannheim (der Vorbericht ist datirt: 2. Juli 1802) p. 337—345. Dieausserordentliche Seltenheit dieses Buches (ich konnte das Exemplar derHeidelb. TJniv.-Bibl. einsehen) und die Wichtigkeit des Documents recht-fertigen dessen unverkürzte Wiedergabe.
2) Diese Darstellung stimmt in allem Wesentlichen mit dem obenno. 5 A. 1 angeführten Schriftstück vom 25. Nov. überein.
3) Im Auszug bei Sudhoff p. 421/2. Die Vorstellung (vom 18.November) enthält u. a. den Hinweis: „Solte dann auch, wie nit ver-pleiben würde, der gemeine man neben den vielen ufgelegtcn beschwer-ungen und Schätzungen durch solche enderung betrübt und unwillig ge-macht werden, so haben E. Ch. Gn. gnedigst zu ermessen, was für eineweitleuftigkeit daraus zu gewarten." (Me. 991. II. Cop.)
4) Eine Bittschrift des Predigers an Pf. Elisabeth, ihn beim Kf. zuentschuldigen ebd. f. 120; er sagt u. a.: „ist mir auch als eins, ich pre-dig in der stube oder kirchen."
5) "Vgl. J. C. an Ludwig, 21. Januar (oben no. 22). Ein Beispielder damals vor J. C. gehaltenen Kanzelreden bietet: „Ein christliche
Predigt vnd Bekann tnuss.....gehalten zu Heidelberg den 3.
Februarii anno 1577, in gegenwart .... hertzog Johan Casimir . . . auffdas ein jeder, so vern er dise predigt lesen will, sehen möge, wie bisa-