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1 (1882) 1576 - 1582
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bei. *) Hier wie in Etampes beeilte sich Johann Casimirdie Pre-digt göttlichen Worts anzurichten." 2 ) Ein alter Lieblingswunschfreilich wurde ihm nicht erfüllt; vergebens bat er den König ihmfür den Kriegsfall das Oberkommando über alle in königlichenDiensten stehenden deutschen Reiter zu verleihen. Auch fehltezuerst in seiner Bestallung die Ausnahmeklausel zur Sicherungseiner Religion, seines Gewissens und des Reichs, doch muss sie,da Johann Casimir die Obristenstelle wirklich annahm, nachgetragenworden sein. 3 )

Weit grössere Schwierigkeiten bereitete die Abfindung derdeutschen Truppen, denen der König vor Allem den rückständigenSold von vier Monaten, 1700000 Franken, bar bezahlen sollte. 4 )Dieses Versprechen konnte, wie vorauszusehen war, nicht eingehaltenwerden; es knüpften sich an die alten and neuen Kriegsschuldender französischen Krone nicht nur ärgerliche Szenen mit den ver-wilderten Söldnern, sondern sie bildeten auch ein lästiges, nichteben freundschaftliches Band zwischen Frankreich und JohannCasimir, dessen Politik überhaupt jetzt und nachmals nicht zu ihrem

1) Serranus V, 202; vgl. die Aufkündigung zu Blois 7. März 15778. unten); Ehern an L. Wilhelm, 19. Mai 1576 (Kl. II, 951 ff.); La HugI, 417. Das Geschenk Alergon's war, wie Junius und Beutterich am 6.Juni aus Paris an J. 0. schrieben,das peste stuck, so E. F. Gn. inFrankreich hat", was aber die Alengonischen gerne beschneiden möchten(Mb. 90/12 f. 111). Noch im November schreibt J. C. an Bellievre, der-selbe möge etwaige Schwierigkeiten des Parlaments betreffs der Veri-fication dieser Schenkung beseitigen helfen (Pb. fonds fr. 15905).

2) Friedrich an Joh. Friedrich von Sachsen, 31. Juli (Kl. II, 984).

3) Vgl. Joh. Casimir an Friedrich, 9. Mai (Kl. II, 952 A. 6). Vom12. Mai datirt eine Reihe von Artikeln, die Beutterich im Namen seinesHerrn zu Paris anbrachte und worin u. a. die Einsetzung jener Klauselin die Bestallung, ferner die Freiheit, andere Kriegszüge unbeschadet deskgl. Dienstes zu unternehmen, am Schluss nochmals die kgl. Sanktionfür die Werbung der Schweizer durch Beutterich verlangt wird. Gleichder erste Artikel aber greift auf den schon 1573 angedeuteten WunschJohann Casimirs zurück:qu'au cas que mon dict s r amenast les dictsquatre mille reittres pour le service du roy, soit d>dans ou dehors ceroyaume, et ü en heust d'aultres, il soit colonel gen oral de tousles reittres que le roy aura ä son dict Service" (Pb. Vc Colbert 8 f.122/3). Noch am 9. Juli behauptete aber Kf. Friedrich in seiner Beant-wortung des kgl. Gesandton lieaufort von seinem Sohn:qui a cest lion-neur d'estre nomme colonel general des reistres et troupe salemandes pour le service de sa dignite royale."

4) Kl. II, 953; 983; Charriere III, 651 A.

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