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Dieser Friede wurde eudlich durch die alte Königin in Personzu Stande gebracht und am 6. Mai in einem Schloss bei Sens unter-zeichnet, l ) nachdem gerade die letzten Verhandlungen an JohannCasimirs fast unüberwindlicher Halsstarrigkeit, aber auch an demunwürdigen Benehmen Katharina's zu scheitern gedroht hatten. Gleichdie erste Zusammenkunft nämlich in der Abtei Cerquensaux wardazu bestimmt, Conde und den Pfalzgrafen durch erbärmlichenVerrat zu Gefangenen zu machen. Conde fand sich bereits inder Falle, konnte aber seinen Genossen noch rechtzeitig warnenlassen, worauf Johann Casimirs Weigerung, das unheimliche Klosterzu betreten, den Anschlag zu Fall brachte. Auch die Eeize ihrerHofdamen suchte Katharina in gewohnter Weise und nicht ganzohne Erfolg zu verwerten. 2 ) Das ganze Gebahren des Hofs Hessauf die geringe Lebensfähigkeit des „ewigen und unwiderruflichen"Edikts schliessen, das allerdings den Hugenotten über Erwartengrosse Zugeständnisse bot.
Das Edikt erwähnte nur vorübergehend Johann Casimir undseinen Vater als gute Freunde des Königs und beschränkte sichim Uebrigen darauf dem Einmarsch der Schweizertruppen die könig-liche Sanktion zu verleihen. Nach dem ursprünglichen Wunschdes Hofs und Alencons vertrug sich jetzt Johann Casimir wirklichabgesondert mit dem König, freilich um einen teuern Kaufpreis.Der Pfalzgraf verzichtete auf die drei Bistümer, erhielt aber dafürdas Commando über eine Compagnie hommes d'armes und 4000deutsche Beiter, eine Jahrespension von 40000 Franken, das Her-zogtum Etampes und neun Herrschaften in der Bourgogne; Aleugonfügte als Geschenk auf Lebenszeit das Herzogtum Chäteau-Thierry
(Ma. 544/15). Und Beutterich schreibt am 8. Sept. 1579 einem Unge-nannten : „Hoc mihi crede possum demonstrare, Bernates et Friburgicosin causa esse, quod profugae facti sunt Helvetii nostri, quod inscio Ca-simire) tormenta aenea ad aliquot milliaria abduxerunt, quod denique paxista fraudulenta, nobis tum suspectissima, inita est." (Mb. 90/12 f. 136Conc.)
1) Ueber die Oertlichkeit, Etigny, vgl. Serranus V, 201 b ; La Hug.I. 415 A. 1.
2) Vgl. La Hug. I, 411 ff; Serranus V, 200 a ff; Mem. de Mergey(Petitot XXXIV) p. 76/7. Wie J. C. seiner Gemahlin schreiben konnte,die alte Königin habe sich im Handel des Friedens ganz wohl erzeigt(id. Ehe p. 46 A. 1), ist schwer zu verstehen.