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1 (1882) 1576 - 1582
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keiten wahrscheinlich gemacht. Aber die Gewalt Johann Casimirsüber den persönlich wohlgesinnten Vater war schon zu fest begründet.Conde machte, so erzählt La Huguerye, die Verlobung davon ab-hängig, dass der junge Pfalzgraf seinen Ansprüchen auf das Gou-vernement'der drei Bistümer entsagen solle; er wollte sich nichtfür den Herzog Casimir verheiraten." Dieser blieb aber dabei,der Besitz der Bistümer sei im Interesse der pfälzischen Hausmachtkeinem andern zu überlassen und ohnedies nur mit Hülfe seinesSchwerts zu erreichen. 1 )

Die neue Capitulation vom 27. und 28. September 1575 stelltdie Bedingungen allerdings etwas niedriger als der Vertrag von1574, hat sich aber auch so noch unausführbar erwiesen. JohannCasimir verpflichtet sich unter dem Oberbefehl Condd's, des Hauptesder französischen Verbündeten, 8000 Reiter und 8000 Schweizernebst Artillerie ins Feld zu bringen; die Besoldung der Truppen,die Abzahlung der früheren Rückstände und der jetzt geleistetenVorschüsse und Auslagen, daneben stattlicheTafelgelder" für denPfalzgrafen werden garantirt. Der Hauptpunkt betrifft wieder diedrei Bistümer, über welche Johann Casimir auf Lebenszeit alsköniglicher Gouverneur gesetzt und deren Temporalien ihm zuvollem Genuss überlassen werden sollen; er hat die reformirteReligion daselbst einzuführen und als Besatzung ausschliesslich fran-zösische Evangelische zu gebrauchen. Die ausdrückliche Erklärung,dies Alles sei freiwillig zugestanden, lässt die Zwangslage der Fran-zosen nur noch deutlicher erkennen. In einem besondern Vertragwurde dann, ähnlich wie im Vorjahr, die Unterstützung der Pfalzgegen etwaige Angriffe geregelt, wogegen der Kurfürst 6000 Reiterfür den Fall versprach, dass Conde und die Seinen nach dem Frie-den neue Hülfe bedürften. Ein eigener Artikel bestimmte noch,dass der Sohn des Herzogs von Lothringen für die abzutretendenTemporalien der Bistümer anderweitig entschädigt werden solle. 2 )

1) La Huguerye I, 307350. Trotz der wiederholten Verwechselungder Jahre 1674 u. 1575 (z.B. 311 ff; 330/5) zeigt sich La H. doch wie-der in manchen Details gut unterrichtet; vgl. die Bedingungen p. 319mit den Bestimmungen der Verträge Kl. II, 920/1, namentlich aber dieErzählung von den Verhandlungen mit Stein, Buch und Dersch zu Erfurt(nicht Herford, wie de Ruble p. 325 A. 1 meint) mit der Capitulationzwischen Stein und Conde, Erfurt 5. Sept. 1575 (Mb. 90/1 f. 115) unddem Sehr. Johann Casimirs an Georg von Derseh, 16. Nov. 1575 (ebd.90/7 f. 4).

2) Die Verträge sind, soviel mir bekannt, noch nicht gedruckt, dieAuszüge bei Kl. II, 919 ff. nicht ganz genau. Es sind zwei Hauptur-