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1 (1882) 1576 - 1582
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ihrer Geldforderungen kein Friede oder Waffenstillstand geschlossenwerden dürfe. Ausserdem erklärten Conde und die zwei Moni-morency, zugleich im Namen Navarra's, Damville's und der übrigenVerbündeten, dass im Fall eines Angriffs auf die Pfalz oder über-haupt, auf einen Reichsstand der A. C. nicht nur diese deutschenTruppen, sondern auch französisches Kriegsvolk noch vor dem fran-zösischen Zug zur Verteidigung des Pfalzgrafen und der ihm ver-wandten Fürsten verpflichtet sein sollten. Aber den Kernpunkt derVerträge bildete die Zusage der französischen Contrahenten, denKrieg nicht eher enden zu wollen als bis Johann Casimir mit ihrerHülfe die dem Reich entzogenen Bistümer Metz, Toul und Verdunzurückerobert habe. Bis zur völligen Ratifikation des Vertrags vonSeiten des Königs und der Stände sollten überdies alle von denDeutschen gemachten Eroberungen in Johann Casimirs Händenbleiben, die französischen Contrahenten sein Heer auf ihre Kostenunterhalten und sich auf Verlangen selbst als Geiseln stellen. Sieverpflichteten sich endlich sogar dazu, Johann Casimir und seineErben gegen jede Störung im Besitz der drei Stifter zu verteidigen.Ausserdem gab Conde das schriftliche Versprechen, die reformirteReligion (zu der er in Strassburg zurückgekehrt war) nie mehrverläugnen zu wollen; die katholischen Herren verbürgten sichihrerseits für völlige Religionsfreiheit, Reform der Justiz und Polizeiund gebührende Bestrafung derTyrannen" als unerlässlicheFriedensbedingungen. 1 )

1) Kl. hat zuerst auf die Existenz dieser interessanten "Vereinbarungenhingewiesen und sie (II, 719 ff.) nach deutschen Uebersetzungen im Auszugmitgeteilt. Es sind drei Dooumente: 1) der Hauptvertrag, betr. die dreiStifter und die Friedensbedingungen, Strassburg 1. Juni 1574 (Dr.);2) die Obligation wegen der Bezahlung Johann Casimirs und seines Kriegs-volkes, Strassb. 1. Juni 1574 (Ma. 230/7 f. 34134G); 3) die eigentlicheBestallung Johann Casimirs zum Generalfeldobristen über das deutscheKriegsvolk; dieselbe ist undatirt, fällt aber, da sie vomnächstver-schienenen" Monat Juni spricht, in den Juli 1574 (Ma. 230/7 f. 331340).Kl. Auszug übergeht die wichtige Stelle der Bestallunggegen männig-lich, gar Niemand denn die röm. kais. Mt., des hl. röm. Reichs A. C,Verwandten und eines jeglichen Herrn ausgenommen," die bei den Katho-lischen am Meisten Anstoss erregte und dem Kaiser Anlass gab, die"Verträge alsausdrücklich wider die katholischen Stände gerichtet" zubezeichnen (Kl. II, 719). Zwischen Nro. 1) 2) und 3) fällt ein SchreibenJohann Casimirs an Conde, Kaiserslautern 5. Juni 1574, worin der Pf.auf ein Sehr. Conde's vom 1. Juni diesem und dessen Bundesgenossenseine bewaffnete Unterstützung förmlich verspricht und für nähere Mit-