585Vierzehnter Brief. S. 204—214.An Hrn. Schullehrer M.Von dem Nutzen einer weise beschränktenFreiheit der Kinder in der Schule. S. 205.Ueber die Wisbegierde der Kinder. S. 206.Verhalten des Lehrers bei den Fragen der Kin-der. S. 207. ꝛc. Daß er diese Fragen ableh-nen müsse, wenn die Kinder ohne seinen Bei-ſtand ſich zurecht finden können. Ebendaſ. WennZögerung seiner Antwort nützlich werden kann.S. 208. Wenn die Antwort ihrer Fassungs-kraft nicht angemessen seyn würde. S. 209.Wenn er nicht mit Gewißheit antworten kann.Ebendas. Wenn die Antwort ihnen keinen Nu-tzen gewährt. S. 210. Wenn ihre Fragen dieGeheimnisse der ehelichen Gesellschaft betref-sen. S. 211.Fünfzehnter Brief. S. 215 — 240.An Hrn. Schulaufseher T*Ob man die Kinder von der Art der Erzeu-gung des Menschen belehren solle. S. 217.Warum diese Belehrung nicht in öffentlichenSchulen ertheilt werden dürfe. S. 218. An-Dosmerkung
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2 (1791)
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585
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