70lehrung und Beruhigung in dem ängstlichen Zu-stande des Zweifels versperren muß? Unstrei-tig also würden die Schullehrer sich um solchePersonen sehr verdient machen, wenn sie den-selben wöchentlich eine oder zwo Stunden Pri-vatunterricht ertheilten, ohne eben auf reichli-che Belohnung dafür Rücksicht zu nehmen *).Sollten sie denn darüber sich nicht vereinigenkönnen? Das Bewußtseyn, manchen Men-schen durch sorgsame Unterweisung in der Er-kenntniß des Wahren, Guten und Nützlichenbrauchbarer gemacht zu haben, als er ohnediese Unterweisung geworden wäre, ist heiligeWonne für Männer von edlem Gefühl. Waswürde denn dieses Bewußtseyn für Schulleh-rer seyn, die ihrem Amte nach zwar zunächst7.1nur###*) S. davon das „Journal von und für Deutschlandv. J. 1788. St. I. S. 1. 2c.“ Nach dem daselbstS. 25. angeführten Paragraph aus der FuldaischenSchulverordnung vom Jahr 1781. ist der Vorschlagdort schon realisirt. Auch in England sind für sol-che Kinder, die an Werktagen arbeiten müssen,ſchon ſeit dem Jahr 1784. Sonntagsſchulen ange-legt worden. (S. d. Berlinische Monatschrift.1788. Jul. S. 4. 2c.) Wie nachahmungswürdig!A. d. H.
Druckschrift
2 (1791)
Seite
570
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten