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2 (1791)
Seite
560
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560mit der dortigen Verfassung, als mit denbesten Grundsätzen des Schulwesens bekanntsind,den. Wien. 1774. Fol. (Freimüthige Beurthei-lung der öſterreichiſchen Normalſchulen und allerzum Behuf derselben gedruckter Schulschriften. Ber-lin. 1783. 8.) Entwurf der Würzburger Schul-einrichtung. Bamberg. 1774. 8. Schulordnungfür die niedern Stadt= und Landschulen des Hoch-Schul-stifts Würzburg. Bamberg. 1775. 8.ordnung des Hochstifts Münster. Bonn. 1776.Fol. Verordnung, die Lehrart in den unternSchulen des Hochſtifts Münſter betreffend. Mün-ster. 1776. 4. Allgemeinere Schriften sind hier:Joh. Christoph Friderici neue Schuleinrichtung,oder Plan zur gemeinnützigen Einrichtung großerund kleiner Schulen. Klausthal. 1775. 8. Ver-besserungsplan für lateinische Schulen in Provin-zialstädten von V. M. Bandau. Wittenb. undZerbst. 1781. 2c. 2 Theile. 8. Ueber das Schulwe-sen von J. Stuve. Züllichau. 1783. gr. 8.Warnefried, oder über die Verbesserung alterSchulanstalten. Leipz. 1787. 8. Ausſichten zurFestsetzung des Elementarunterrichts in den Bür-ger= und gelehrten Schulen. Mit einer Vorredevon E. C. Trapp. Züllichau. 1790. gr. 8. Vonder Verfaſſung einzelner Schulen wird in folgen-den Schriften geredet: F. A. Büschings Nachrich-ten