507mürrische Miene, womit sie einen Dürftigenunterstützen, den wohlthätigen Eindruck guterHandlungen auf andere Menschen schwächen,oder wohl gar ihr Herz entadeln. Bemerkun-gen dieser Art müssen also immer die morali-schen Vorschriften des Lehrers begleiten.Daß dabei Erzählungen von einzelnenguten Handlungen mit detaillirter Anzeige derAbsichten, die der Handelnde dabei gehabt,der Folgen, die sie nach sich gezogen, derMittel, deren er sich bedient habe ꝛc. vorzüg-lich benutzt werden können und müssen — diesist von selbst einleuchtend. Der Lehrer kannauf die Art den eigentlichen Werth solcherHandlungen genau entwickeln — oder auch dieZöglinge selbst ein Urtheil darüber fällen las-sen. — Auch kann er ihnen zuweilen — nur ge-schehe es nicht gar zu oft, damit nicht der Grundzu menschenfeindlichen Gesinnungen in ihre Her-zen gelegt werde — auffallend böse Handlungenerzählen. Auffallend, sage ich. Denn Handlun-gen, die sich mit einem glänzenden Firniß über-streichen lassen, dürfen ihnen nicht erzählt wer-den, besonders dann nicht, wenn sie noch keine fe-ſte moraliſche Grundſätze haben. Er mache ihnenalso
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2 (1791)
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507
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