349gelöscht, ob dieses gleich allerdings dieHauptsache dabei wäre. Allein es ist das auchin einem solchen Falle die nächste Absicht nicht.Man muß oft einem grimmigen Thiere erst ei-nen Maulkorb anlegen, ehe man es zahm ma-chen kann.Daraus folgt also auch sechstens, was ichoben ſchon einmal geſagt habe, daß, wenn einKind in Thätlichkeiten an seinen Mitschülernausbricht, es ebenfalls wieder positiv bestraftwerden dürfe. Schläger werden wieder ge-schlagen. In diesem Falle scheint die positiveSprafe sogar zu einer natürlichen zu werden,Hier ſehen Sie nun, mein Freund, daßich Ihren Erfahrungen nicht gram bin. Denndie meinigen stimmen hier gewiß mit den Ihri-gen überein. Aber Sie ſehen doch auch, daß diekörperlichen Besserungsinstrumente nicht inder Schule, sondern ausser der Schule auf-behalten, und nur im Fall der Noth hervor-gehohlt werden müſſen. Ja, dies muß auchschon deswegen geschehen, weil alsdenn imFall der Noth die Strafe einer Executiongleicht, und mithin um so viel feierlicher wird.Und
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2 (1791)
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349
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