Druckschrift 
2 (1791)
Seite
349
Einzelbild herunterladen
 

349gelöscht, ob dieses gleich allerdings dieHauptsache dabei wäre. Allein es ist das auchin einem solchen Falle die nächste Absicht nicht.Man muß oft einem grimmigen Thiere erst ei-nen Maulkorb anlegen, ehe man es zahm ma-chen kann.Daraus folgt also auch sechstens, was ichoben ſchon einmal geſagt habe, daß, wenn einKind in Thätlichkeiten an seinen Mitschülernausbricht, es ebenfalls wieder positiv bestraftwerden dürfe. Schläger werden wieder ge-schlagen. In diesem Falle scheint die positiveSprafe sogar zu einer natürlichen zu werden,Hier ſehen Sie nun, mein Freund, daßich Ihren Erfahrungen nicht gram bin. Denndie meinigen stimmen hier gewiß mit den Ihri-gen überein. Aber Sie ſehen doch auch, daß diekörperlichen Besserungsinstrumente nicht inder Schule, sondern ausser der Schule auf-behalten, und nur im Fall der Noth hervor-gehohlt werden müſſen. Ja, dies muß auchschon deswegen geschehen, weil alsdenn imFall der Noth die Strafe einer Executiongleicht, und mithin um so viel feierlicher wird.Und