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2 (1791)
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344Sie können das sittliche Gefühl allmählich ab-ſtumpfen, und den Menſchen ſelbſtſüchtig ma-chen. Denn im bürgerlichen Leben werden nursolche Fehler positiv bestraft, welche den Ge-setzen und Verordnungen des Landes zuwidersind. Hier hat man nur die Pflichten der Ge-rechtigkeit auszuüben; aber zur Ausübungder Pflichten der Billigkeit und Menschenliebewird man durch die Landesgesetze nicht gezwun-gen. Ist man nun also daran gewöhnt wor-den, auf jeden Fehler eine positive Strafe zuerwarten was ist dann natürlicher, als daßman nachher alle Fehler, woauf keine solcheStrafe erfolgt, entweder gar nicht für Fehlerhält, oder doch sehr gering schätzt? Auf dienothwendigen Folgen derselben wurde man jagar nicht aufmerksam gemacht.Ich könnte diese Betrachtungen noch sehrerweitern könnte z. B. noch zeigen, wie oftdurch solche Strafen die Rachsucht der Kindergenährt werde, wie oft sie bei Kindern von zär-term Nervenbau einen nachtheiligen Einflußauf die Gesundheit haben u. s. w. Allein ichwürde dann zu vergessen scheinen, daß ich mitIhnen rede, lieber Freund! Denn Sie habendoch