34den begangenen Fehler, theils ohne Wieder-aufhebung der daraus entstandenen nachtheili-gen Folgen nicht denkbar. Wo bleibt aber dieReue, wenn das gestrafte Kind die Nachen-pfindung ſeiner körperlichen Schmerzen verlo-ren hat? Und wie kann es die nachtheiligenFolgen ſeines Fehlers wieder aufheben, da esdie empfundenen Schmerzen nun nicht mehrändern kann? Mehrere nachtheilige Folgen.ſind ja nicht da geweſen. Der Lehrer hat jawieder angefangen, sich eben so, wie zuvor,gegen das Kind zu betragen. Wird es aberauf die vorhin angeführte natürlichere Art ge-ſtraft; ſo iſt allerdings wieder Antrieb zurBeſſerung vorhanden: denn die Strafe hält ſolange an, bis es dem Lehrer Hoffnung dazugiebt. Und deshalb ist es eine wesentliche Re-gel: „Die unangenehme Empfindung, welchedem Kinde durch die Strafe verursacht wird,muß nie bloß sinnlich, sondern allemal auchgeistig seyn, weil der Ursprung des bestraftenFehlers im Verstande oder im Herzen zu suchenwar *).“Y 31) Vergl. die Schrift: „Ueber die Verbesserung bö-ser Neigungen und Gewohnheiten, von J. C. R.A. d. H.Eckermann.“ Lübeck 1780, 8.
Druckschrift
2 (1791)
Seite
341
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten