338sie erscheint auch im Lichte der vollkommenstenGerechtigkeit, da sie im Gegentheil, wenn siejeden Augenblick angewandt wird, dem Lehr-linge oft ungerecht vorkommen, und — wel-ches fast noch schlimmer ist — ihm gleichgültigwerden muß *). — Beide Bücher müssen nach-her bei der vierteljährigen feierlichen Schulpisi-tation von dem Prediger und den Scholarchenmiteinander conferirt werden. Derjenige,welcher alsdann in dem goldnen Buche häufigverzeichnet worden ist, wird öffentlich aufge-muntert, auf diesem guten Wege fortzufahren;und der, welcher nach Anzeige des schwarzenBuchs oft gefehlt hat, wird öffentlich an seinePflicht erinnert, und nach Gelegenheit auchwohl auf irgend eine vernünftige Art, z. B.durch4) Es versteht sich aber doch von selbst, daß ein Fehller, der ein augenblickliches Heilmittel erfordertnicht lange nachgesehen werden darf. Indessen istauch wohl von solchen Fehlern hier eben so wenisdie Rede, als von Fehlern, die wegen ihrer Ge-ringfügigkeit nicht bemerkt zu werden verdienen.Der Lehrer muß nie zu freigebig mit den Zeichenvon der einen und der andern Art seyn, weil sonstden Kindern auch dies wieder zur Gewohnheit wird.A. d. H.
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2 (1791)
Seite
338
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