Druckschrift 
2 (1791)
Seite
323
Einzelbild herunterladen
 

3²³des Geldes noch nicht einmal zu schätzen, unddiese Strafe hat also in so fern auch keinen Ein-fluß auf sie, zu geschweigen, daß sie mit derNatur des Fehlers in keiner Verbindung steht,und in einer Schule, wo ärmere und reichereKinder untereinander sind, nicht allgemein an-gewandt werden kann. Und wird das auf dieArt geſammelte Geld noch gar dazu beſtimmt,den Kindern bei irgend einer Gelegenheit einenFreudentag zu verſchaffen; ſo fällt der Zweckder Strafe offenbar noch mehr weg. Ja, die-jenigen, welche viel Taschengeld haben, undeinige Groschen leicht entbehren können, bege-hen dann oft sogar absichtlicher Weise einigeFehler, um nur jenen Freudentag desto feierli-cher zu machen.das ist wiederapritail esal.7) Ferner darf man auch nie die Kinder we-gen ihrer Fehler zur Strafe auslachen, odersie allgemeinen Spöttereien bloß stellen.Man hält das zuweilen für das schicklichste Mit-tel, dieſe Fehler ſelbſt auszurotten: Manglaubt sie dadurch auf der empfindlichsten Seiteanzugreifen, und ihren Eifer in der Verbeſſe-rung derselben aufzuregen. Allein wie könnendowohl ums Himmels willen wahre FehlerX 2(denn