Druckschrift 
2 (1791)
Seite
305
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305Wiederholung ſeiner Verbrechen durch dieStrafe gewaltsamer Weise abhalten, und alsodie Geſellſchaft vor ihm in Sicherheit ſetzen;Oder man sucht ihn durch die Strafe zu bes-sern, das heißt, ihn nicht nur von seinen Ver-gehungen zurückzuhalten, sondern ihn auch zuden entgegengesetzten Tugenden zu gewöhnen.Der letztere Zweck faßt den zweiten imGrunde schon in sich nur mit dem wichtigenUnterſchiede, daß der Gebeſſerte nicht mehrgewaltsamer Weise von der Wiederholung sei-nes Vergehens zurückgehalten werden darf.Uebrigens aber ist es offenbar, daß sowohl dererste Zweck ohne die beiden andern, als auchder zweite Zweck ohne die beiden andern, daßsie aber auch alle drei zu gleicher Zeit erreichtwerden können.Es frägt sich nun: auf welchen von diesenZwecken man in der Erziehung vorzüglich hin-arbeiten müsse? Und die Antwort auf dieseFrage ist nicht im geringsten streitig.Das Kind soll zum Guten erzogen werden.u.Sind