bracht und aufgerichtet, der Oberst übergibt dem Fähnrich die Fahne undbindet sie ihm ein „als eine Braut und leibliche Tochter, aus der rechten Handin die linke Hand, wo euch beide Arme abgeschossen oder abgehauen werden,sollt ihrs in den Mund nehmen; ist keine Hilfe noch Rettung da, so verwickelteuch drein, befehlt euch Gott, um darin zu sterben und erstochen zu werden,als ein ehrlicher Mann". Solange die Fahne fliegt und ein Stück an der Stangeist, sollen die Kriegsleute dem Fähnrich in den Tod folgen, bis alles über einenHaufen an der Walstatt liegt. Die Fahne soll über keinen Bescholtenen oderMissetäter fliegen; ist gegen den Fahneneid gefrevelt, so darf der Fähnrichdie Fahne einschlagen und dem Frevler Fahne und Wacht verbieten lassen;dann muß dieser beim Troß gehen unter Huren und Jungen, bis zum Ausgangder Sache. Der Fähnrich soll ohne Erlaubnis keine Nacht die Fahne ver-lassen; wenn er schläft, soll er sie bei seinem Lager haben, sich nie davon tren-nen; wird sie ihm durch Verrat oder schelmische Diener von der Stange ge-rissen, so soll der Fähnrich dem gemeinen Kriegsmann mit Leib und Lebenverfallen nach ihrem Willen. Er soll ein großer, kräftiger, männlicher, tap-ferer und fröhlicher Gesell sein, der erste beim Sturme, sonst freundlich mitjedermann, Fürsprecher und Friedensstifter; Strafen verhängt er nicht, daßsich kein Haß an ihn hänge. Im freien Felde bei fliegenden Fahnen werdenBestallung und Kriegsartikel vorgelesen; der Reiter darf sich ohne Erlaubnisnur so weit vom Zug oder Lager entfernen, als die Fahne gesehen werden kann;wer im Kampfe von der Fahne flieht, soll dafür sterben, wer den Fliehendenniedersticht, ist straflos. Wenn der Fahnenträger eine Festung oder Schanzeverläßt, bevor er drei Stürme ohne Entsatz ausgehalten, verfällt er dem Kriegs-gericht; das Regiment verliert die Fahne, wenn es aus Feigheit eine Festungvor der Zeit übergibt. Noch wars nicht lange her, daß das Spießrecht ab-gekommen war, das herbe Gericht der Landsknechte, wo vor dem Ringe derGemeinen der Profos den Missetäter verklagte und vierzig erwählte Mann,Offiziere und Gemeine, das Urteil sprachen; auch damals schlugen beim Be-ginn des Gerichts die Fähnriche ihre Fahnen zusammen, steckten sie ver-kehrt mit der eisernen Spitze in die Erde und forderten ein Urteil, weil dieFahne nicht über einem Missetäter fliegen dürfe. Und war der Verbrecher zumSpießen oder als Schütze zum Arkebusieren verurteilt, dann bedankten sichdie Fähnriche gegen den gemeinen Mann, schlugen die Fähnlein wieder aufund ließen sie fliegen gegen Aufgang der Sonne, trösteten den armen Sünderund versprachen, ihm auf halbem Wege entgegenzulaufen und ihn dadurchzu erledigen, daß sie ihn unter den Schutz der Fahne nahmen. Und wenn dieGasse gebildet war, traten sie an das Ende derselben, mit dem Rücken gegendie Sonne, der Verbrecher aber mußte die Kriegsleute segnen und um schnellenTod bitten, dann gab ihm der Profos mit seinem Stab drei Schläge auf dierechte Achsel und stieß ihn in die Gasse. Wer aber unehrlich war, der wurdeehrlich, wenn die Fahne dreimal über ihn geschwenkt war, so der Stecken-knecht, wenn er sich ordentlich gehalten und entlassen werden sollte. DerFähnrich erhält alle drei Jahre Geld auf ein neues Fähnlein oder ein neuesKleid (achtzig bis hundert Gulden); dafür mußte er dem Fähnlein eine Ver-ehrung geben, zwei Faß Bier oder Wein.
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