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4 (1926) Die Gestalt des Deutschen
Entstehung
Seite
105
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rot und sein Bart rötlich, weshalb ihn die Italiener Barbarossa nannten. Erhatte schöne Zähne, feine Lippen, blaue Augen, einen heiteren, aber durch-dringenden und der inneren Kraft sich gleichsam bewußten Blick. Sein Gangwar fest, die Stimme rein, der Anstand männlich und würdevoll, die Kleidungweder gesucht noch nachlässig. Keinem stand er auf der Jagd und in Leibes-übungen nach, keinem an Heiterkeit bei Festen: nie aber durfte der Aufwandin übermäßige Pracht, nie die gesellige Lust in Völlerei ausarten. Seine Kennt-nisse konnten in jener Zeit und bei der mehr weltlichen Richtung seines Lebensnicht umfassend sein; doch verstand er Lateinisch und las gern und fleißig dierömischen Schriftsteller. Ungeachtet großen Feldherrntalents sah er im Kriegeimmer nur ein Mittel für den höheren Zweck, den Frieden. Furchtbar undstreng zeigte er sich gegen Widerstrebende, versöhnlich gegen Reuige, herab-lassend gegen die Seinen; doch verlor er weder in der Freude noch im Schmerzejemals Würde und Haltung. Selten trog ihn sein Urteil, fast nie sein Ge-dächtnis. Gern hörte er Rat; die Entscheidung aber kam, wie es dem Herrschergebührt, stets von ihm selbst. Andacht an heiliger Stätte, Erfurcht gegenGeistliche als Verkünder des göttlichen Wortes, möchte man Eigenschaftendes Zeitalters überhaupt nennen; wenige verstanden jedoch so wie er, die über-triebenen Forderungen der Kirche davon zu sondern und ihnen mit Nachdruckentgegenzutreten. Rücksichtslos die Gesetze vollziehen, hielt er für die erstePflicht des Fürsten, ihnen unbedingt gehorchen für die erste des Untertans,überall stärkte er seinen Willen und seine Kraft dadurch, daß er nur das unter-nahm, was nach seiner Überzeugung dem Rechte und den Gesetzen gemäßwar, und daß er auf große Vorbilder früherer Zeiten mit der Begeisterung hin-blickte, welche selbst ein Zeichen der Tüchtigkeit ist. Insbesondere hatte erKarl den Großen zum Muster genommen und erklärte: ihm nachstrebendmüsse man das Recht der Kirchen, das Wohl des Staates, die Unverletzlich-keit der Gesetze im ganzen Reiche zu gründen und herzustellen suchen.Aber selbst in späteren Jahren, wo er dem würdigen, ihm verwandten Geschicht-schreiber Otto von Freisingen Nachrichten über seine wahrlich nicht un-bedeutenden Taten mitteilte, fügte er, von eitler Selbstliebe kleiner Seelen weitentfernt und fast wehmütig hinzu: ,,im Vergleich mit dem, was jene herrlich-sten Männer der Vorzeit leisteten, sind dies viel mehr Schatten als Taten!"(Friedrich von Raumer, Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit, 1841.)

KAISER FRIEDRICH II.

Barbarossa hat die Nachfolgeschaft des Cäsar und Augustus, die durch Karlden Großen eine Weihe seines fränkischen Königtums, seit Otto III. ein idealerAnspruch, ein frommer Traum geworden, zu einem staatsrechtlichen Grund-satz gemacht. Als solchen übte und kräftigte ihn Heinrich VI. Dieser furcht-bare Mann, dem schon fast in die Wiege die cäsarische Anwartschaft gelegtw ar, duckte kurze Frist die Mächte, mit denen sein Vater gerungen. Er hatteeine Weltstunde lang fast das Reich Karls inne mit dessen Machtfülle, dem°ttonischen Traum und dem friederizianischen Recht. . . auf dem Sprung2 ur faktischen Erdbezwingung starb er und hinterließ dem unmündigen Sohn

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