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Die Freiherrn von Wart
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1309 schlössen Heinrich VII. und Ostreich folgenden Vertrag ab: Die Reichslehen der Königs-mörder fallen dem Reiche zu; ihre östreichischen Lehen erhalten die Herzoge, welche mitihren Stammlanden und auch mit den Gütern des Herzogs Johann belehnt werden. Gegen50,000 Mark Silber, für welche der König die Markgrafschaft Mähren als Pfand einsetzt,leisten die Herzoge auf ihre Kosten dem Könige Heerfolge nach Italien u. s. w. Die Seeledes Übereinkommens war der Erzbischof Peter von Mainz, der, obgleich er die Haupttrieb-feder des Königsmordes war,i) nicht nur straflos ausging, sondern auch kalten Herzens seineWerkzeuge dem Verderben hingab. Immerhin fühlten die königlichen Machthaber, einigeRücksicht und Schonung seien sie den Übeltätern schuldig: man suchte sie in ihren Schlupf-winkeln nicht auf und Hess sie da ein elendes Dasein fristen.

Schon am folgenden Tage nach Abschluss des Vertrages, den 18. September 1309,sprach König Heinrich über die Königsmörder die Reichsacht aus, die im Wesentlichen lautete:Wir Heinrich u. s. w., verkünden öffentlich, dass wir mit rechtem Urteil „verzahlt" habenden Herzog Johann von Ostreich, die edeln Leute Rudolf von Wart, Rudolf von Balm, Walthervon Eschenbach und den Ritter Konrad von Tegerfelden. Wir haben ihnen Ehre und Rechtgenommen, ihre Lehen den Herrn ledig gesagt, ihre Frauen zu Witwen, ihre Kinder zu Waisengemacht. Wir verbieten sie ihren Freunden und erlauben sie ihren Feinden. Wir nehmenihnen gemeinsam alle die Rechte, die Sendbarleute (semper lüthe) und unversprochene Leutezu Recht haben sollen, und gönnen ihnen ihr Leben so lange, als es die BarmherzigkeitGottes gewährt. Wir fällen ferner über sie folgendes Urteil: Die vorgenannten „verzahlten"Edlen dürfen alle ihre Leute und Güter weder verkaufen, noch verpfänden, noch verändern,sondern es fällt alles dem Reiche zu seit der Zeit, da sie einzeln oder mit einander überein-gekommen sind, den Mord zu begehen; wer sie ferner seit der Übeltat „gehauset und gehofet"hat, obschon er wusste, dass sie die Missetat vollbracht hatten, ist in dieselbe Schuld ver-fallen wie die Mörder. 2 )

Rudolf von Wart sah schon einen Monat vorher das drohende Gewitter herankommen.Sein Heil konnte er nur noch beim höchsten Kirchenfürsten, beim Papste suchen; aber dieMittel zu der grossen Reise und zum Empfange des Ablasses fehlten gänzlich. Es musstealso das letzte Besitztum veräussert werden. Mit seinem Sohne Johann, dem Geistlichen,reiste er nach Basel und verkaufte dort aus „Nothdurft" in Gegenwart des Grafen Ulrich vonThierstein und anderer edler Basler Leute seinen Anteil an der Burg Falkenstein samt allenRechten und Nutzniessungen dem Vetter Markward von Bechburg und dessen VerwandtenHeinrich um 120 Mark Silber.«) (1309, Mittwoch vor uns. Frauentag zu Mitte August.) Wahr-scheinlich hielt er sich nun einige Zeit in Basel auf, den weitern Verlauf der Dinge abwartend.Nach der Achterklärung trat Rudolf von Wart, begleitet von seinem treuen Dienst-mann Rulassingen, die Pilgerreise zum Papste nach Avignon an. In Isle sur Doube ange-kommen, verriet ihn ein Spielmann dem Grafen Diebold von Blamont, dessen Frau, eine ent-fernte Verwandte des Ermordeten, die Gefangennahme des Büssenden erwirkte. Gegen eineGeldentschädigung überlieferte der Graf die Gefangenen dem Herzog Leopold. Diese Hand-lung des Herrn von Blamont rief den Unwillen der Mitwelt hervor; denn von nun an erhielter den Beinamen: „der Krämer". Rulassingen wurde in Ensisheim gerädert, Rudolf von Wartaber durch Basel nach Brugg gebracht, damit er an dem Orte, wo er die Missetat begangen,

') der het tac und naht / mit aller siner mäht / getriben daran / den herzogen Johan / daz er diemeintat begie. / er het im alle die, / die im hülfen darzuo, / getriben späte unde fruo / . . . (Ottokars Reim-chronik.) -') Herrg. Gen. III, 592. 3 ) Solothurn. Woehenbl. 1813, Nr. 20, S. 165.