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Die Freiherrn von Wart
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doch der Löwenanteil, und sie herrschten in dieser Gegend in Grund-, Kirchen- und niedernRechtssachen wie kleine Fürsten. Bildete dieses Besitztum, von welchem nicht urkundlichnachgewiesen werden kann, auf welche Weise es die Wart erwarben, ein abgerundetes Ganze,so lagen andere einträgliche Güter weit ab von der Stammburg z. B. der Zehnten in Bircn-weil bei Bassersdorf und der Meierhof samt den niedern Gerichten in Weiach, alles Konstanz«Lehen, ferner die Vogtei Benken (Kanton Zürich), ein Lehen vom Kloster Rheinau, die Kirchenin Neuntem, in Weitenau, in Erringen, in Möhlin u. s. w., die letztern waren ReichsieheDie Wart bezogen also den Nutzen von sieben Kirchen samt den zugehörigen Gutern. ImMittelalter waren nämlich die Gotteshäuser für die Adeligen begehrte Artikel; denn nidtatnur dienten sie dazu, bei ihnen die Jüngern Söhne zu versorgen, sondern ^lieferten C hansehnliche, jährliche Einnahmen, indem alles, wasüber den Pfaffen hinaus« d-h. übers einefixe Besoldung ging, vom Eigentümer der Kirche eingesteckt wurde Durch Knegs^enstound Erbschaft gelangten die Wart in den Besitz dieser entfernt hegenden Guter; aber Übeldas Wie im Einzelnen schweigen die Chroniken und Urkunden.

Nach der Zürcher Wappenrolle (1336-1347) macht das Wappen der War audasAuge in Form und Farbe einen wohltuenden Eindruck. Der längliche, unten spitz inlautendeSchild, ein schönes Oval bildend, ist durch zwei von den obern Ecken ausgehende, übe deiMitte sich schneidende Gerade in vier Felder eingeteilt, von welchen die ^*£gleich gross und hellblau sind, die beiden andern, von ungleicher Flache, weiss schimmern.Iu def grossen Einfachheit dieses Kennzeichens darf vielleicht der Schluss gezogen werdedass es hohen Alters ist. Der goldene Helm mit roter Helmdecke trag einen**£schliessenden Kreisring, der ebenfalls vierfach geteilt ist und in f^»«J^^~Farben prangt. In der bekannten Manessischen Minnesänger Handschrift und in 1eii Chomkenvon Stumpf und Tschudi weicht das Wappen insofern von dem soeben g;eschilde ton ab als dasobere und untere Feld blau mit roten Blumen, die beiden Seltenfelder silber,int weisenBlumen sind, also gerade umgekehrt; ebenso besteht die Helnizterde*\"^ 1 ?**sondern aus einem Hahnenkamm mit den Farben des Schildes Zieht man J^S*fan Urkunden zurate, so ersieht man leicht, dass die Zürcher Wappenrolle im Rechte ist. )

2. Arnold I., Heinrich I. und Erkinbold von Wart.

(1100 -1168.)

Die urkundliche Geschichte der Freien von Wart beginnt mit dem Jahre F100 Sehrwahrscheinlich hatten die Vorfahren der ersten bekannten War an dem Ringen um dl VorHerrschaft, das zwischen dem deutschen Kaiser Heinrich IV. und Papa Gregor VIL im elftenJahrhundert ausgebrochen war, lebhaften Anteil genommen, sich durch knogenscho lucht.^keit und Tapferkeit ausgezeichnet und zur Belohnung vergrösserten Grundbesitz vermehrteEinkünfte, Ansehen und Einfluss erlangt. Auf welcher Seite die Wart gestanden, darüber gibtuns weder eine Chronik noch eine Urkunde sichere Auskunft; jene Zeit war eben so sehrmit den Sehrecken eines Vernichtungskrieges erfüllt, dass selbst die KlostergeistlicHen wemMüsse und Ruhe zum Schreiben fanden. Wenn wir aber die Wart eine wichtige, rechtlicheHandlung in der Gegenwart Berchtolds II, Herzogs von Zähringen, vornehmen sehen, sodarf vielleicht daraus der Schluss gezogen werden, dass die Freiherrn auf Seite de. Knche

i) Anzeiger 1850, II. Heft, TafeJ (IL Vergl. auch die Siegelabbüdungen in dieser Arbeit.