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Die Wart besassen immer noch gewisse Güter und Rechte im Schwarzwald; so warHeinrich von Wart Kastvogt des Klosters Weitemui daselbst und gab in dieser Eigenschaftseine Einwilligung zu einem Gütertausch zwischen diesem Stifte und dem Kirchherrn zuFahrnau bei Schopfheim 118(5.«) Die Urkunde zu diesem Wechsel gibt deutlich Aufschluss,dass unter der frühem Schenkung der Wart an St. Blasien (1100) die Kirche in Weitenaubei Steinen im Wiesental und nicht die im jetzigen Kanton Aargau gemeint ist.-') Heinrichvon Wart segnete vor 1193 das Zeitliche.
Die Regesten des Klosters Kreuzungen nennen unterm 25. Dezember 1179 einenBerthold von Wart, von dem jedoch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden kann, in welchemverwandtschaftlichen Verhältnisse er zu Heinrich stand.
4. Arnold II., Rudolf I. und Ulrich von Wart.
(1193-1247.)
Der Streit, den die Wart mit dem Kloster St. Blasien wegen der Kirche in Efringen(nördlich von Kirchen im Breisgau) hatten, gab die Veranlassung, dass wir über HeinrichsNachkommen genau unterrichtet sind. Seine Söhne, Arnold, Rudolf und Ulrich mitNamen, setzten nämlich, in die Fussstapfen ihres seligen Vaters tretend, den Hader fort undruhten nicht, bis sie zu ihrem Rechte gelangten. Diethelm von Krcnkingen, Bischof vonKonstanz (1189—1206), untersuchte in Schaffhausen ihr Anliegen im Dezember 1193 neuer-dings, und die Söhne hatten die Genugtuung, dass sie nicht ganz mit leerer Tasche abziehenmussten. Gegen eine Entschädigung von 18 Mark Silber (ca. 8000 Fr.) verzichteten sie zu-gunsten des Stiftes auf alle Rechte, welche sie früher auf die Kirche in Efringen hatten.-' 1 )
Es berührt angenehm, zu beobachten, wie der erstgeborene Sohn Arnold und seinBruder Rudolf bei Streitigkeiten, deren es im Mittelalter bei den ineinandergehenden Eigen-tums- und verwickelten Rechtsverhältnissen stets die Menge gab, oft als Friedensstifter oderZeugen herbeigezogen wurden. Der Graf Rudolf von Habsburg hatte mit der Äbtissin zuSäckingen einen Anstand wegen der beidseitigen Rechte zu Laufenburg; am 4. September1207 wurde endlich eine Ausscheidung vereinbart, bei welcher Arnold mit dem FreiherrnKonrad von Krcnkingen anwesend war. 1 ) Nicht nur die adeligen Grossen, sondern auch
die Gotteshäuser lagen sich damals oft in den Haaren. Ein langer Hader, der bis nach Romgezogen wurde, entspann sich zwischen den Johannitern in Bubikon und den Benediktinernzu St. Johann im Toggenburg um den Besitz von Bubikon. An einer Synode zu Konstanzunter dem dortigen Bischof verzichtete St. Johann im Beisein vieler geistliche]' und weltlicherHerrn, unter welchen sich auch die Brüder Rudolf und Arnold von Wart befanden, auf denBesitz von Bubikon (1216.-^ — Seit drei Jahren hatte ein Streit zwischen dem Kloster Ein-siedeln und den Schwizern um einen Wald, in dem das Gotteshaus lag, gedauert. Das Stiftstutzte sich in seinen Klagen auf kaiserliche Briefe; die Schwizer auf lebende Zeugen, diedartaten, dass der Forst seit vielen Jahren unbestritten in der Landleute Besitz gewesen sei.Der Zwist wurde mit solchem Eifer geführt, dass er mit Krieg und Todtschlag begleitet war.Als Schiedsrichter riefen beide Teile den Grafen Rudolf von Habsburg an. Dieser suchte denBeirat des Arnold von Wart und anderer Freien, reiste mit ihnen nach Einsiedeln, und es
') Herrgott Gen. IL 201. -) Z. U. B. I. 135.
8 ). Z. U. B. I. 236. J ) Hcrrg'ott Gen. II. 208. •'•) Z. U. B. I. 260.