Zeugen, welche bei der Schenkung der Gegend von Fahr an das Kloster Einsiedeln anwesendwaren, nennen Schriftsteller 1 ) auch einen Egilolfus de Warte (1130). Dass ein Freier sichunter den Regensborger Dienstmannen befindet, muss auf den ersten Blick schon befremden,und wirklich ist dieser Name verschrieben und sollte heissen: Egilolfus de Wate (Watt beiRegensdorf. -)
3. Heinrich II. von Wart.
(1170-1180.)
Lange Jahre herrschte zwischen den Freien von Wart und dem Kloster St. Blasienein gespanntes Verhältnis, weshalb die erstem ihre Gunst andern Gotteshäusern zuwandten.Der Streit drehte sich um das Lehen der Kirche zu Efringen (Amt Lörrach, Baden) das beideParteien als Eigentum beanspruchten. Im Jahre ll. r )7 bestätigte der Papst Adrian IV. demKloster zum ersten Male den Besitz des Kirchensatzes zu Efringen, wo das Stift noch andereGüter besass, 3 ) dadurch dem Arnold von Wart den Lebensabend schwer verbitternd. DerSohn Arnolds, Heinrich IL, kehrte sich nicht an den Entscheid und setzte den Span fort.In Anwesenheit vieler Klostervorsteher und anderer hoher Geistlichen kam der Handel inSchaffhausen vor den Konstanzer Bischof Otto IT. von Habsburg, und da bekanntlich keineKrähe der andern ein Auge aushackt, wurde die streitige Kirche neuerdings dem KlosterSt. Blasien zugesprochen (17. Februar 1170. 1 ) Aber Heinrich hielt sieb nicht an den Spruch,und der Zwist dauerte fort, so lange er lebte. Mit dem Nachfolger des vorgenannten Kon-stanzer Bischofs, dem Bertold von Bussnang, unterhielt Heinrich von Wart gute Beziehungenund wurde deshalb zum Abschluss wichtiger Geschäfte herbeigezogen. Im Jahre 1176 befandsich Heinrich in hoher und ebenbürtiger Gesellschaft in Konstanz, als ein dortiger BürgerBesitzungen samt Leibeigenen im Thurgau der Domkirche übergab und sie vom Bischof alsLehen zurückempfing/')
Graf Hartmann III., der alte von Kiburg, gestorben 1180, gründete zur Vergrösscrungseiner Macht, dem Beispiele der Zähringer folgend, befestigte Orte mit Marktrecht: Diessen-hofen und Winterthur. Der letzte Ort blühte rasch auf, war aber kirchlich immer noch vonOberwinterthur abhängig. Die Vornehmen des neuen Ortes drängten nach Lostrennung, undder Graf unterstützte ihr Bestreben ; aber der Leutpriester Diethelm in Oberwinterthur machtedas Recht der Mutterkirche über die Tochter, die Kapelle in Niederwinterthur, geltend undliess sich hierin auch nicht durch die Behauptung Hartmanns einschüchtern, die Selbständigkeitder Kapelle beruhe auf Verjährung. Dem Grafen, der sein Ende herannahen fühlte, war essehr daran gelegen, den Streit, der lange Zeit gedauert hatte, zuende zu bringen, und er zogden Zwist vor den obgenannten Bischof Bertold von Konstanz. Dieser suchte den heilsamenRat weiser Manne,]', zu denen auch Heinrich von Wart gehörte und verglich in Minne diebeiden Parteien (22. August 1180. 8 ) Wenn in der betreffenden Urkunde davon die Redeist,dass der Kaplan von Niederwinterthur die Scelsorgc ausübte über die Kauflcute und ihre Familienund über einige Zinsleute, die ihm schon von Alters her für die Widern der Kapelle denZehnten entrichteten, so ist dies ein Fingerzeig, dass Winterthur schon lange vor 1180 insLeben gerufen worden war.
(' Neugart, Ep. Const. II. '11 und Tobler-Meyer, Zürcher Adel. -') Z. ü. 1'.. I. Ulf,.:l ) Mone, Zeitseh. 1'. d. Gesch. dos Oberrheins 2, lim. ') Z. U. B. 1. 202. B ) Thurg. ürk. B. II. 200.6 ) Z. U. B. 1. 212.