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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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Blatweiser.Belehnung an den Manhäusern /Außzug wider die Persohnen derwie die geschehen soll.Gezeugen.Belehnung wie die auffzuschreiIn Sachen beleidigter Majestätben.106.mögen ehrlose in Mangel frommerBeraubung suche hernach unterLeuth zu Zeugen geführt werden. 52.Spolium.Außzug wider die Sage und Kund-Beschluß der sacken / und wes Richterschafft der Gezeugen.und Scheffen sich folgends zuhalten. 23.Außzug der Nichtigkeit außgespro-Beschudden durch die inwendig undchener Urtheil.gegenwärtige binnen sechs Monathen /Außzug gegen eine Handschrifft dasdurch die außlendigen aber und Min-Gelt nicht empfangen zuhaben / seuderjährigen binnen Jahr und Tag. 85.exceptio non numeratae pecuniae, sollinwendig zweyen Jahren vorgewenBeschuddung soll allein zu selbst ei-det werden.gen / und nicht zu eines andern Be-Der Glaubiger aber muß wegen ge-hueff geschehen moͤgen.bener Quitantz inwendig MonathsBeschuddung so durch einen Bluts-frist solche Exception fürwenden. 90.verwandten unterlassen / mag durch86.den andern geschehen.B.Beschuddung welchen zuthun ver-botten.Bastarden so auß verdampter Ge-Beschudden in was Dingen nichtburt / mögen zu einiger Erbschafft ihres86.platz hab.Vatter oder Mutter in einigerley weißBeschudder vorstand und behülff. 87.nicht kommen / und hinwiederumb die El-Besichtigung der eingelegter Brieffteren solche Kinder auch nicht erben. 64.und Schrifften.Bastarden so eheliche Kinder hättenBesserey in den Pachtgütern wel-oder gewinnen / mögen dieselbige Kinchen zuerstatten oder nicht.94.der in ihrer Elteren Erb und GüterenBefestigung des Kriegs Rechtens /succediren / doch vorbehältlich demzu latein Litis contestatio genent. 15.Landfürsten seiner F. G. HochheitBeutung / such unter Erff=beutungund Gerechtigkeit / da solches gebrauchtund Wechsel.und herkommen.Beweisung der gethaner Klag.Baum der Sipschafft.auch von briefflichen Schein und ligen.Bekandtnuß darff nicht mit Ur-den Kundenkunden verbunden zu werden.Beweisung durch lebendige kunden 20.Bekennen oder leugnen in frembdenBeweisungen geschehen in man-Sachen / die einem nicht eigentlich becherley Gestalt.wust / als mißbräuchig abgestelt.Beklagten Antwort in was ZeitBeweisung durch Kundtschafft unddie folgen soll.Besichtigung des Augenscheins. 39.Beklagten verweigerung auff er-Beweisung durch ein offenbare Leu-hebliche Articul zu antworten / auchmuth / gemeine Sag und Geschrey. 39.Beweisung durch Vermutungen.39da er sich etzlicher Außzüg gebrauchenwolte.Beweisung genent halb Gezeug-Beklagten Ungehorsamb wie der-nuß / und wie die zu zeiten durch denselb gestraft.Eyd erstattet werden.Beklagter ist auff begehr des Klä-Beweisung so auff ja / und besche-gers seinen eigen briefflichen Scheinhene Ding gesetzt / wird allein im Rech-einzubringen nicht schuldig / darzuten zugelassen.doch der Kläger auff des Beklagten be-Beweisung auff nein sagen oder18.19. leugnen gestelt.gehr gehalten.Aa2Bezahlung