314 Einsetzen des Niedergangs der Schule.
seit Jahren kannte. Der Neugewählte war nämlich Johann Feige.Er war aber eigentlich ursprünglich nicht zum wirklichen Rektor,sondern nur zum Administrator des Rektorats, Vizerektor oder„locum tenens rectoris" bestellt, um in der Vakanz nach CrügersAusscheiden die Leitung der verwaisten Schule zu verschen, undwurde erst dadurch, daß keine Änderung eintrat, tatsächlich zumRektor. Zu seiner Einfuhrung kam eine besondere herzoglicheKommission, die 1580 und 15SI von Kaiser Rudolf II. zugeordnetenRäte aus dem Fürstentumsadel, S. von Stang auf Kunitz und Stons-dorf, S. von Mauschwitz auf Armoruh, "W. von Krcschclwitz undSchönau und .1. von Zedlitz auf Konradswaldau, nach Goldberg.Sie brachten als offiziellen Redner den zivilrechtlich geschultenKanzler von Lüben L. Arnold aus Freistadt mit. Feige war anläßlichseiner Bestellung von irgendwem mit der Confessio Augustana nichtübereinstimmender, calvinistischcr Irrtümer verdächtigt worden undhatte sich vor dem Herzog und vor dem Goldberger Rate in seinerPrivatwohnung durch sein Glaubensbekenntnis von dem Verdachtreinigen müssen. Und so konnte am 10. Mai 15'.):} die Einführungvor sich gehen.
Daß Stang gerade Arnold zum Redner ausersah, hatte seinenguten Grund: auch dieser hatte sich früher im Schulstaub bewegt.Im Dez. 1550 war er Student in Wittenberg geworden und hatteals Magister die Leitung der Schule in Schweidnitz übernommen;später wurde er Bürgermeister in Freistadt. Die Rede 1 ) hat er ausseinen Anschauungen als Lehrer, aus der heiligen Schrift und ausdem Corpus iuris zusammengestellt. Sie ist aber auch, wenn manden Hauptpunkt genauer betrachtet, ein Zeichen der Zeit wie das„motu proprio" Friedrichs IV., der Ausschluß jeglicher konfessionellenDuldsamkeit durch Ächtung des protestantischen Subjektivismus.
Sein Thema hieß: „De necessilale scholarum. docentium itemet discentium officio" oder, wie er nach der hergebrachten Cap-tatio benevolentiae genauer angab: „Scholarum necessitas, studiorumfines, docentium item et discentium in seholis officia xal to TtQinov ■Er entwickelte etwa das Folgende.
Die Bedeutung der in der Schule gelehrten und gepflegtenWissenschaften ist die, daß mit ihrem Zusammenbruch die Religio"verfallen, der öffentliche Friede wanken, die menschliche Gcsell-
') Oratio De neerssitate Scholarum, docentium item & discentium officio.Jn Sohola Illustri Goldbergensi. Cum Ulius Gubernatio . . . Domino Joh. Feigio,commendaretur 10. Maij 1593. Recitata A Laurentio Arnoldo Freist. ■■■Lygnicii Exe. N. Sartorius. 4 ». [Ex : Breslau, Stadt-B.]