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Valentin Trozendorf und die Goldberger Schule
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49
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Die Einkünfte der Schule. 49

nominandi, zu einem Vorschlagsrecht der Stadt bei dem Herzog,und gelegentlich erlaubte sich der Herzog, selbst einen Pfarreroder Prediger zu setzen, eine Anwendung von Summepiskopat imkleinen. Bei der Schule wurde die Besetzung der Stellen unterherzoglicher Mitwirkung allmählich und besonders nach 1546, wennauch mit gelegentlichen Modifikationen, noch schärfer ausgebildet;die Stadt behielt jedoch das alte Recht, ihren Anteil an den Be-soldungen weiterzuzahlen. Welches aber waren nun die Einkünfteder Schule vor und bis zur Fundation der fürstlichen Schule?

18. Die Einkünfte der Schule.

Hierüber berichtet ein Schreiben des Rates 1 ) an den Herzogvom 19. Mai 1628, in dem dieser die folgenden Posten zusammen-stellt:Anno 1505 [?] durch Herrn Stanislai [1. Ghristophori} Schön-walders Dotation 89 Floren ungarisch; 3 vornehme Altana, welcheAnno 1507 auß unserer Pfarrkirchen mit Consens Bischof Johannis,darüber ein Rath das Juspatronatus gehabt, zur Schule geschlagenund davon 3 Collegen besoldet; 1524 durch Hecker HansenGarten, Wiese und Berg, welche er der Armut verordnet undnachmalen zu der Schulen Einkommen angewendet worden, merk-lich sind gemehret und folgendtß Anno 1546 mit der fürstlichenSchulen Einkommen, damit diese Schule dotiret, consolidiretworden."

Hierzu mußten noch die Zinsen der kirchlichen Stiftungen vonAltardiensten für Lehrer und Messen, an denen Lehrer und Schülerbeteiligt waren, und die andern wohltätigen Stiftungen für Lehrerund Schüler gerechnet werden, von denen wir wenigstens einigenachgewiesen haben 2 ), wenn auch gewiß manche von diesen Stif-tungen mit der Zeit und besonders in der reformatorischen Be-wegung verfallen sein mögen. Die Altardienste und ihre Messenschwanden, die Zinsen blieben. Die Schule behielt ihre gesang-lichen Verpflichtungen gegen die Kirche weiter. Der Stadt bliebauch wie bei der Kirche die bauliche Erhaltung der Schule undetwaige Ausführung von Neubauten. Wenn allerdings in den be-rührten Verträgen von den eigenen Unkosten der Stadt bei Be-soldungen und auch bei Bauten die Rede ist, so ist das öfterscum grano salis zu verstehen. Was dabei die Kirchkasse zu leisten

') St. A.-Br., Ortsakten, Fasz. XVI.2 ) S. o. S. 56.Monumonta Germaniao Paodagogica LVII