4g Die gehobene Stadtschule.
schalten oder expropriieren; aber der in Rhodus bedrängte Ordenwar bei dem allgemeinen Zusammenbruch und der notorischenpolitischen Schwäche des Königs Ludwig II. von Böhmen undUngarn wohl oder übel bereit, der Stadtgomeinde und dem siestützenden Herzog entgegenzukommen, um zu retten, was zuretten war; ja, er hat sich in der Folge sogar sehr gütig gegendie Stadt erwiesen. Der Chronist Wenzel sagt unter dem Datum1522 sehr sachgemäß: „Die Stadt hat mit Vorwissen des HerzogsFriedrich II. dahin mit dem damaligen Commendator gehandelt,daß ihm der Rat all sein zur Commenda gehöriges Einkommenan Getreide (Dezem) und Silberzinsen völlig verbleiben ließ unddagegen mit des Commendatoris und des Ordens Zulassen auf derStadt eigene Unkosten und Besoldung Pfarrer (eigentlich Prediger)und Kapläno sowie Schulmeister und Cantores vozieren und jährlichbesolden sollte." Für die Schule galt diese Abmachung bis zumJ. 1546, bis zur Begründung der fürstlichen Schule. Die Stadtübernahm 1550 die Kommende auf vier Jahre in Pacht 1 ), und1554 nach dem großen Brande überließ ihr der Orden sogar aufsieben Jahre alle Einkünfte gegen Neubau der Kommende undnochmals nach dem zweiten großen Feuer von 1561 auf sechsJahre gegen die Repouse von sieben ungarischen Gulden jährlichan den obersten Meister in Strakonitz. Am 10. Nov. 1567 endlichgestattete der Komtur von Reichenbach Martin Ultoma, dem deroberste Meister des böhmischen Priorats in Strakonitz und dasKapitel der Johanniter die Kommende in Goldberg übergebenhatten, dem Rate nochmals, mit Vorwissen des Herzogs nach Ge-fallen gelehrte, christliche und tüchtige Kirchendiener anzunehmenund zu Urlauben, und dies sogar unter Gewährung eines Beischubszu deren Besoldung von 50 Mark jährlich von seiten des Komturs,aber mit dem Vorbehalt der übrigen Einkünfte. Das war der end-gültige Verzicht des Ordens auf das Patronat der Kirche. Daßder Komtur in Goldberg zugleich der Pfarrer gewesen war, warzu der Zeit Wenzels schon vergessen.
Der Schule wurde in dem Vertrag nicht mehr gedacht, dennsie war unterdes in die fürstliche umgewandelt worden. Und soschlief das Patronatsrecht des Ordens über sie ein, ohne selbstwieder aufzuwachen, als die fürstliche Schule eingegangen und anihre Stelle wieder eine einfache Stadtschule getreten war. DasTatronatsrecht über die Kirche wurde aber mehr zu einem Ius
l ) St. B.-Br., Wenzel. Auch für das Folgende.