Chronik der Schule bis 1497.
war und damals die gleiche Stelle bei St. Peter und Paul in Liegnitzerhielt.
Den 14. Mai 1451 bestätigte Bischof Peter von Breslau 1 ) dieStiftung des Diözesanpriesters Johann Peysker, der 12 Mark Zinsenzur Errichtung und Ausstattung eines neuen Altars des hl. JohannesBaptista in der Pfarrkirche zu Goldberg geschenkt hatte. DasPatronat sollte nach dem Tode des Stifters auf Nikolaus Peyskeralias Hofemann und dann auf die Ratmannen von Goldberg über-gehen und zugunsten des Sakristans, wenn dieser Priester sei oderbinnen Jahresfrist werden könne, sonst zugunsten des Schulrektorsunter den gleichen Bedingungen oder des Sukzentors, des Lokatenoder eventuell eines armen Priesters oder eines nicht benefiziiertenKlerikers ausgeübt werden. Als erster Inhaber wurde NikolausPeysker investiert. Der Altarist hatte wöchentlich drei Messen zulesen. Aus dieser Urkunde ist also zu entnehmen, daß die Schule1451 drei Lehrkräfte, den Schulmeister, den Sukzentor oder Kantorund einen Lokaten hatte.
Eine andere Stiftung, die der gegen das Ende des MA. starkanschwellenden Marienverehrung entsprang und an der auch dieSchule beteiligt war, liegt aus den Jahren 1460 und 1461 (oderaus einem der beiden?) vor. Am 9. Juni 1460 bekannten Bürger-meister und Ratmannen der Stadt Goldberg 2 ), daß sich geistlicheund weltliche Mitbewohner einmütiglich mit fertigen Zinsen, 24 Markjährlich, zu der Stiftung einer ewigen Singemesse in der GoldbergerPfarrkirche zum Lobe der gebenedeiten Mutter Christi Maria ver-einigt und gebeten hätten, diese Stiftung von ihnen anzunehmenund davon jährlich den gebührenden Stellen, nämlich denen, diedie Singemesse täglich halten sollten, dem Komtur und seinenBrüdern, dem Schulmeister und seinen Schülern, die sie singenwürden, dem Glöckner und wo sich's sonst gebühren würde, aus-zurichten und zu zahlen. Die Ratmannen hätten das dem Gold-berger Pfarrer und Komtur Johannes Waitmann und seinen Brüdernvom Orden der Kreuziger vorgetragen, und diese hätten den vomRate Deputierten zugesagt, daß der Komtur einen Bruder oderKaplan dazu anhalten und die Brüder ihre Arbeit desto fleißigertun würden. Daher hätten die Stifter und Stifterinnen die fertigenersten Zinsen mitsamt den Briefen und Siegeln darüber dem Rateund seinen künftigen Nachfolgern eingeräumt und abgetreten, indem
■) D. A.-Br. Hs. II b 2, fol. 52 b.s ) St. A.-Br. E. Hs. I. 40.