Schulverfassung.
der Kirchen befanden, auch Pfarrschulen. Als der erste mit Namengenannte Pfarrer 1 ) erscheint Hermann am 11. Nov. 1233. In dengeschichtlich geklärten Zeiten befand sich im Besitz der Pfarrkirchedie Goldberger Kommende des geistlichen Ritterordens St. Johannsdes Täufers von Jerusalem, der nachweislich schon 1267 in derStadt ansässig war. 2 )
Der Orden besaß auch das teilweise von dem Komtur unddem Konvent geübte Patronat der Kirche, d. h. die Verleihung derStelle des Pfarrers, die der Komtur innehatte, und der Stellen derandern Geistlichen der Kirche — auch diese konnten Brüder desOrdens sein —, soweit dieselben nicht bloß Altaristen oder Inhabervon Altarlehen waren, für die das Präsentationsrecht der Stadtoder Privatleuten zustand. Der Orden hatte ebenso das Patronatder Schule; er besetzte die Stelle des Schulmeisters, der keines-wegs immer ein Magister gewesen ist, und entließ diesen, derseinerseits, wie üblich war, die Unterlehrer oder Locati (Mietlinge)annahm und entließ. Im späteren MA. gab es in Goldberg einenLokaten und einen Kantor. Die rechtliche Stellung des Kantorsoder Sukzentors, der in Goldberg niemals Signator genannt wurde,ist nicht recht klar; doch scheint er in bezug auf Anstellung undUnterhalt mehr von dem Komtur als von dem Schulmeister odervon der Stadt abhängig gewesen zu sein. Die Einkünfte des Schul-meisters bestanden, soweit nicht der dazu verpflichtete Komtur dasSeine, z. B. etwa durch freien Tisch, beitrug, vermutlich nur ausdem Schulgeld und daneben aus den Zinsen von frommen Stiftungen,die für kirchliche Leistungen gemacht worden waren, und auchAltarlehen konnten das Einkommen verbessern. Ebenso habenbei den Untcrlehrern, wenn sie auch wohl einen Anteil vom Schul-geld von dem Schulmeister erhielten, Legate und Altarlehen (sonoch 1507) mitgesprochen. Es war bei Schulmeistern und Lehrernvorauszusetzen, daß sie gewöhnlich wenigstens die niederen Weihenhatten. Auch für arme Schüler gab es Stiftungen.
Dagegen gehörte die Schule, der Grund und Boden und dasGebäude, der Stadt, die mit der Parochie zusammenfiel; sie hattewie bei der Kirche die bauliche Unterhaltung und führte gegebenen-falls einen Neubau auf. Die auch anderswo bei baulichen Vor-nahmen an Kirche und Schule als Organe der Stadt genanntenKirchenväter, die die eigentliche Kirchkasse führten, sind uns hiergleichfalls begegnet. Trotz des fremden Patronats nannte der Rat,
l ) Regesteu N. 425. -) Ebenda N. 1266.
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