X Vorwort.
Korrektur, besonders die Fahnenkorrektur, zur Ergänzung notwen-diger Einzelheiten und namentlich zur Tilgung aller noch vorhandenenUnstimmigkeiten: die Schriftleitung liest die beiden Korrekturen,die der Vf. zu erhalten pflegt, genau mit (sie erledigt darüber hinausdann noch sämtliche Revisionen), und dabei entwickelt sich danngewöhnlich ein lebhafter, oft, nach der Art des einzelnen Werkes,zahllose Einzelheiten betreffender Briefwechsel zwischen Verfasserund Schriftleitung.
Daß diese Hilfe dem Verfasser ebenso willkommen ist, wiesie von der Schriftleitung mit Freude geleistet wird, dafür legendie freundlichen Worte, mit denen in den letzten Bänden der„Monumenta" der Tätigkeit der Schriftleitung gedacht wird, Zeugnisab. Indessen hat das Maß dessen, was von einer Schriftleitungerwartet werden kann, doch auch seine Grenzen. Und diese Grenzensind von dem Herrn Vf. des vorliegenden Buches in einer wohlnoch niemals dagewesenen Art überschritten worden.
In keiner Weise soll sich das darauf beziehen, daß diesmalauch die ganze Manuskriptredaktion von der Schriftleitung alleinbesorgt worden ist. Herr Professor Bauch stand damals, als dieVeröffentlichung seines Werkes beginnen sollte, im Felde, und beidem außerordentlich großen Respekt, den uns die Tatsache abnötigenmußte, daß ein so betagter Mann sich dem Vaterland noch zurVerfügung gestellt hatte, nahmen wir die freilich große und etwasverantwortliche Arbeit gern auf uns.
Um so mehr hätte, als dann die eigentliche Drucklegung be-gann und der Herr Vf. wieder im heimischen Breslau weilte, beiden Korrekturen jene geraeinsame Arbeit des Autors und derSchriftleitung in die Erscheinung treten müssen. Herr Prof. Bauchaber sandte schon die ersten Korrekturbogen in der üblichen Zeitnicht zurück, auch dann nicht, als er durch höfliche Zuschriften,schließlich auch durch einen Brief der Verlagshandlung um dieErledigung gebeten wurde. Als dieses Schweigen etwa ein Viertel-jahr gedauert hatte, war ein längeres Warten begreiflicherweiseunmöglich, und wir schrieben ihm, im Einvernehmen mit derWeidmannschen Buchhandlung, am 22. März 1919: „Da alle unsereVersuche, Sie zur Rücksendung der Korrekturen zu bestimmen,vergeblich gewesen sind, da Sie sich auch dem Brief unseres Ver-legers gegenüber ebenso wie in bezug auf unsere eigenen Zu-schriften völlig in Schweigen hüllen, bleibt nur übrig, daß wirdie Drucklegung des Werkes ohne Sie vollziehen. § 20 des Verlags-gesetzes gibt uns dazu unzweifelhaft das Recht. — Was die drei