28 Allgemeiner Teil.
Aber damit sollte diese unerquickliche Böhm-Episode noch nichtzu Ende sein. Nach Böhms Tod fand man in seinem Nachlals nochweitere Weingartner Bücher und Handschriften. Jn einem Bericht anden Kurator wird darüber gesagt: „Unter den Büchern des Seligenstehen einige merkwürdige, welche nach Einband und Inschrift ausder Bibliothek von Weingarten stammen. In manche hat er geschrieben,dafs er sie der öffentlichen Bibliothek schenke. Wie wird man diesefür dieselbe erhalten?" Es wurde entschieden, sie alsbald „zur öffent-lichen Bibliothek zu reklamieren". Weil auch sonst noch allerleiAnstände sicli ergaben, die anscheinend durch eine gewisse SaumseligkeitBöhms verschuldet waren, legte der Staatsanwalt die Hand auf dieHinterlassenschaft und beantragte Konkurserklärung. Da aber keineVerzeichnisse mehr vorhanden waren, liel's sich gar nicht feststellen,was eigentlich der Bibliothek von den Weingartner Beständen fehlte,und so war man genötigt, 1830 „von dem Manko der WeingartnerBücher zu abstrahieren". Ihren endgültigen Abschlufs fand dieunerfreuliche Angelegenheit erst im Jahre 1837.
Nun war aber nach der von Oranicn angeordneten Versendungimmer noch der gröfste Teil der Bibliothek in Weingarten zurück-geblieben und ihm waren wenigstens Wanderungen anfserhalb Landeserspart. Was Friedlich Wilhelm von Nassau-Oranien hatte nach Fuldaschaffen lassen, betrug an Handschriften etwa i/ 3 des Gesamtbestandes.Warum nur dieser Teil mitgenommen wurde, wird sich nicht mehrnachweisen lassen. Wahrscheinlich hatte es nicht der ursprünglichenAbsieht entsprochen; ihre völlige Durchführung war wohl nur durchden Gang der Ereignisse unmöglich geworden. Aufklärung über dieseFrage hätte der Wortlaut jenes Befehls des Erbprinzen, die Bibliotheknach Fulda zu verbringen, verschaffen können; doch ist kein dies-bezügliches Dokument aufbewahrt worden. \n Fulda erklärte manschon 1816, dafs man darüber eine Nachweisung zu geben hier aufserStand sei, weil die Anhersendung der Bücher von Weingarten durchkeine hiesige Staatsbehörde veranlafst, auch die Ablieferung der Kistenan eine solche nicht geschehen, sondern unmittelbar von dem Königder Niederlande die Verfügung ergangen war".') Auch im Königl.Hausarchiv im Haag war das entsprechende Dokument nicht zu finden.Wie es scheint, ist das einzige Stück aus der Weingartner Bibliothek,das im Haag die Erinnerung an diese Beziehungen zwischen Oranienund Weingarten-Fulda festhält, die Handschrift (I 30, welche jedenfallsin der fraglichen Zeit, wohl wogen ihrer Bilder, an den Erbprinzenselbst kam und von ihm 1824 der Kgl. Bibliothek im Haag überwiesenwurde. 2 )
Uebrigens scheint man in Fulda sogar mit der Möglichkeit gerechnetzu haben, dafs das Königreich Württemberg, an welches im Jahre 1806
1) Casseler Akten.
2) Nach freundlicher Mitteilung von Herrn Dr. Van Wyk, conservatourdes manuscrits.