26 Allgemeiner Teil.
der Sache nicht. Er liefs sich noch am Tage der Abreise Thiebaults,morgens um 7 Uhr, vom Sekretär des Gouverneurs zu seiner Be-ruhigung ein Attest ausstellen mit folgendem Wortlaut: „Auf desHerrn Bibliothekars Böhm vorgetragene Besorgnis, man möchte ihmbei einer künftigen Landesveränderung wegen der Weingartncr BücherVerdrufs zu machen suchen, indem ihm schon jetzt ist vorgeworfenworden, er sei schuld daran, dal's die Weingartncr Bücher den Fran-zosen in die Hände geraten seien, habe ich, ohnerachtet jeder billigdenkende Mann den Ungrund dieses Vorwurfs leicht bemerken wird,auf besonderen Befehl seiner Excellenz des Herrn GeneralgouverneursThiobault ihm doch zu seiner etwa erforderlichen Rechtfertigungfolgende Erklärung aufsetzen müssen.
1. Sind die von Weingarten nach Fulda gebrachten Bücher keinfuldriches Eigentum, es könnte also der Herr General Gouverneur allefür die Imperial Bibliothek zu Paris in Beschlag nehmen.
2. Dieses würde auch mit der öffentlichen Bibliothek zu Fuldaals in einem eroberten Lande geschehen sein, wenn nicht die guteEinrichtung derselben dem Herrn Gouverneur so wohl gefallen hätte,dafs er sie auf Ersuchen des Bibliothekars in seinen besonderen Schutzgenommen hätte. In dieser Rücksicht hat
3. der Herr Gouverneur die in einem darüber verfertigten Katalogbemerkten Bücher der öffentlichen Bibliothek geschenkt,
4. die andern aber dem Bibliothekar selbst, zu einiger Entschädigung,weil man ihn ohnerachtet des wiederholten Befehls ohne Hilfe seitherallein hat arbeiten lassen und anstatt der ihm bewilligten 228 Guldennur 119 hat bezahlen wollen."
Zunächst scheint der Besitz Böhms von niemand angefochten wordenzu sein. Sowohl der Nachfolger Thiebaults, General Kister, als derGrofsherzog von Frankfurt, Karl von Dalberg, an welchen 1810 dasFürstentum Fulda fiel, wie endlich die preufsische Kommission, dienach ihm das Land in Besitz nahm, alle hätten, wie Böhm versichert,seine Besitzrechte anerkannt. Und es wurden ihm von Engländern,Oesterreichern, Bayern, und zuletzt von einem Berliner Antiquar hoheSummen für einen Verkauf angboten, den er aber, wie er erklärt, ausVaterlandsliebe, nicht annahm. Einem Verkauf an sich war Böhm,um doch noch zu seinem Gelde zu kommen, nicht durchaus abgeneigt,nur wollte er seine Schätze eben der Fuldaer Bibliothek verkaufen.Und er stand gerade in darauf abzielenden Verhandlungen mit demprenfsischen Gouvernement, dem er im August 1815 für 1234 fl. 1 ) seinenBesitz angeboten hatte, als Fulda wieder einmal den Herrn wechselteund der Oberappcllationsgerichtspräsident Schenk zu Schweinsberg dieStadt für den neuen Kurfürsten von Hessen-Kassel in Besitz nahm.Schenk nahm gleich die den Verkauf betreffenden Akten an sich undbefahl Böhm, weiteren Bescheid abzuwarten. Böhm fand sich leicht
1) Nach Fuldaer Akten für 1294 fl.