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Compendium der Psychiatrie : zum Gebrauche für Studirende und Aerzte
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VI. Dementia paralytiea.

Für die Diagnose der Dementia paralytiea, die na-mentlich in prognostischer Beziehung von Wichtigkeit ist,kommt einmal der Charakter der Schwäche, der die psy-chischen Krankheitsbilder auszeichnet (Ungeheuerlichkeit,Wechsel widersprechender Wahnideen, Gedächtnisschwäche,Haltlosigkeit der Stimmung und des Handelns), dann abernamentlich das Hervortreten der nervösen Störungen, sowieder progressive Verlauf des Leidens in Betracht. Für dieAbgrenzung von einfachen und periodischen Depressions-und Aufregungszuständen, sowie von der Verrücktheit werdendiese Kriterien genügen. Von den Herderkrankungen unter-scheidet sich die Dementia paralytiea durch den Mangelumschrieben lokalisirbarer Symptome. Schwierig ist dieDifferentialdiagnose gegenüber der Dementia senilis, denluetischen Hirnerkrankungen und manchen Formen desAlkoholismus. Für die erstere spricht hohes Alter, Statio-närbleiben des Zustandes und der meist depressiven Wahn-ideen, Erhaltensein des Gedächtnisses für die frühere Ver-gangenheit, geringere Entwicklung der motorischen Störungen,die mehr den Charakter einfacher Lähmungen und Paresenhaben. Die Diagnose einer syphilitischen Herderkrankunggründet sich auf das meist jugendlichere Lebensalter undden Nachweis von Herdsymptomen, besonders an denAugenmuskelnerven; diffuse luetische Hirnaffektionen sindvon der Paralyse nicht zu unterscheiden. Bei den hierhergehörigen alkoholischen Psychosen ist bisweilen das starkeHervortreten von Hallucinationen, ein grösserer Zusammen-hang des Vorstellungsverlaufs und geringere Ausbildungder Sprachstörung zur Abgrenzung von der Dementia para-lytica zu verwerthen; in einzelnen Fällen sichert erst derabsolut oder relativ günstige Verlauf die Diagnose.

Die Behandlung der Dementia paralytiea erfordertin den ersten Stadien vor Allem Ruhe, Entfernung desErkrankten aus den gewohnten Verhältnissen und Beschäf-tigungen, sowie eine sorgfältige körperliche wie geistigeDiätetik. Aufgeregte Patienten und solche mit Selbstmord-neigung gehören unbedingt in eine Anstalt, um sie undihre Umgebung vor den Folgen ihrer Handlungen zuschützen; ruhige und lenksame Kranke in besseren Ver-