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Compendium der Psychiatrie : zum Gebrauche für Studirende und Aerzte
Entstehung
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V. Allgemeine Therapie.

Die leitenden Gesichtspunkte für eine rationelle Be-handlung der Geisteskrankheiten ergeben sich einmal ausder Aetiologie, dann aber aus der Symptomatologie .der-selben; es gilt die Grundursachen zu bekämpfen und dieErscheinungen zu beseitigen oder zu mildern. Die erstereAufgabe beginnt schon mit der Prophylaxis.

A. Prophylaxis.

In dieses Gebiet, gehört bei der grossen Bedeutungder Erblichkeit für die Verbreitung des Irreseins die Be-antwortung der Frage, ob ein Geisteskranker lieirathensoll oder nicht. Namentlich in manchen Formen der hyste-rischen Psychosen hat man bisweilen die Ehe geradezu fürein Heilmittel gehalten; die Erfahrung hat indessen gezeigt,dass zwar gesunde Eheleute eine geringere Disposition zuGeistesstörungen besitzen, als Ledige, dass aber bei schonbestehender Krankheit die Ehe vielfach geradezu schädlichwirkt. Dazu kommt die Gefahr einer Vererbung der krank-haften Anlage auf die Nachkommenschaft. So erscheintdenn der ziemlich allgemein angenommene Grundsatz ge-rechtfertigt, vom ärztlichen Standpunkte aus bei schonbestehender Geistesstörung, besonders bei jenen Formen,die auf eine psychische Entartung hinweisen, die Eheunbedingt zu widerrathen, während die blosse Prä-disposition, speziell die erbliche Anlage, wenn sie nichtunzweideutig zu Tage tritt, trotz der immerhin drohendenGefahren, doch keine absolute Kontraindikation der Ehein sich schliesst.