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I. Depressionszustände.
zusetzen, da oft unvorhergesehene Verschlechterungen mitWiedererwachen der krankhaften Triebe vorkonunen unddie Besserung bisweilen nur scheinbar, durch Dissimu-lation erzielt und zur Täuschung der Umgehung be-stimmt ist.
Die psychische Behandlung muss eine ruhige,gleichmässig-freundliche und geduldige sein; die Durch-führung der nothwendigen ärztlichen Anordnungen ist mitFestigkeit aufrecht zu erhalten. Viele Gespräche über denpsychischen Zustand des Kranken sind zu vermeiden;tröstender Zuspruch oder dialektische Auseinandersetzungenpflegen wenig oder nichts zu helfen. Weit rationeller istes, eine Ablenkung des Vorstellungsverlaufes auf ganz fern-liegende Gebiete anzustreben, was allerdings fast nur heiintelligenten Kranken und in leichteren Fällen mit einigerSicherheit gelingt. Auf der Höhe des Leidens verbietensich solche Versuche von seihst; in der Bekonvalescenzjedoch sind sie ein sehr wichtiges Hülfsmittel, das Inter-esse wieder in die gewohnten Bahnen zu lenken. Dem-selben Zwecke dient anregende, nicht ermüdende Beschäf-tigung, Lektüre u. dergl., sobald mit dem Nachlasse derVerstimmung eine freiere Hingabe an dieselben möglichwird. Diese Entwicklung pflegt sich ganz von selber zuvollziehen; der Arzt hat nichts zu thun, als dieselbe nachKräften zu fördern und Störungen durch Ueberanstrengung,starke Gemiithsbewegungen, körperliche Schädlichkeiten zuverhüten. Von Wichtigkeit ist es, den Kranken nicht zu frühaus der Anstaltsbehandlung zu entlassen; unvorhergeseheneSelbstmorde können die Folge davon sein. Erst wennvolle Krankheitseinsicht besteht, die Ernährung auf ihrenfrüheren Stand zurückgekehrt und der Schlaf ungestört ist,kann man die Heilung als vollendet und den Entlassungs-termin als gekommen ansehen; Ausnahmen sind nur heisehr günstigen häuslichen Verhältnissen und zweifellos fort-schreitender Bekonvalescenz zulässig. Jedenfalls bedürfenalle Entlassenen noch längere Zeit hindurch einer gewissenSchonung und Pflege, sowie einer verständigen, ruhigenBehandlung Seitens ihrer Umgehung.