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Compendium der Psychiatrie : zum Gebrauche für Studirende und Aerzte
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Behandlung einzelner Symptom e~

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durch die heraufgewürgte Nährflüssigkeit durchaus noth-wendig. Durch häufigere Wiederholung der Prozedur, imNotlifalle durch Abstumpfung der Rachenempfindlichkeitmit Hülfe von Narkoticis (Bromkalium, Bepinseln mitOpiumtinktur, Horphiumlösung) kann man diese Schwierig-keit meist überwinden. Man begegnet indessen, allerdingssehr selten, sitophobisch^u Kranken, die willkürlich er-brechen können und so jede Fütterung illusorisch machen.Da bei ihnen begreiflicher Weise auch die Ernährung durchKlystiere, an die man noch gedacht hat, ihren Werth ver-liert und 'die ebenfalls vorgeschlagene Methode der sub-kutanen Peptoninjektionen durchaus unzulänglich ist, sowird die Behandlung solchen Kranken gegenüber bisherthatsächlich machtlos: sie verhungern.

Die Aufgabe des Irrenarztes scliliesst ab mit der Ent-lassung des Kranken aus der Anstalt. In der Regelsoll dieselbe nur nach erfolgter Genesung geschehen, aberes giebt nicht so gar selten Fälle, in denen der langsameGang der Rekonvalescenz und ein sehr lebhaftes, allerdingsnoch krankhaftes Heimweh oder das Drängen der Angehörigenzu einer etwas vorzeitigen Entlassung zwingen, wenn mannicht die Gefahr' einer Verschlechterung oder gar eines un-vermutheten Selbstmordes riskiren will. Bei vorsichtigerAuswahl der Kranken und unter günstigen häuslichen Ver-hältnissen pflegt sich dann die weitere Heilung meist un-gestört zu vollziehen. Bisweilen jedoch kommen baldigeRückfälle vor, besonders wenn des Rekonvalescenten zuHause wieder Notli und Sorge, lieblose, rohe Behandlungoder die Gelegenheit zu Excessen wartet. Gerade für ihnist aber Schonung, Vermeidung jeder Ueberan-strengung und eine nur ganz allmähliche Einführungin die alltägliche Berufslast dringend nothwendig. Wohl-habendere schieben daher zweckmässig zwischen die Re-konvalescenz und den vollen Eintritt in ihre früherenPflichten einen kurzen Badeaufenthalt, Besuch in befreun-deter Familie u. dergl. ein.

Jede Entlassung aus der Irrenanstalt ist zunächsteine versuchsweise und wird erst nach einigen Monateneine definitive, um die Rückversetzung im Falle einer Ver-