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V. Allgemeine Therapie.
sclilimmerimg zu erleichtern. Auch ungeh eilte und sogarunheilbare Kranke werden aus der Anstaltsbehandlung ent-lassen, wenn sie keine therapeutischen Angriffspunkte mehrdarbieten und sich für die Familienpflege eignen oder sichpsychische Selbständigkeit genug bewahrt haben, um ingünstigen äusseren Verhältnissen kürzere oder längere Zeitohne besondere ärztliche Aufsicht leben zu können.