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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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«sQHDs»

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den geraden Linien nahe zu bringen, indem ge-rade Grundstücke nicht so viel Steine zur Be-granzung erfordern, und sich auch besser beackernlassen als andere von sehr winklichten und krum-linigten Umfange.

Zu solchen Einrichtungen muß scdesmal derBeamte sowohl, als der Feldmesser behülflichseyn, indem eS gleich vortheilhast für das Gan-ze als Einzelne ist, und die specielle Aufnahmedadurch außerordentlich befördert wird.

8- HZ.

Granzen der Stammgüter.

An manchen Orten findet man sogenannteStammgüter, welche förmlich versteint sind, die-se so wie alle vorsindliche altere und unstreitigeVersteinungen sind allerdings beyzubehalten,und im Protokolle gehörigen Orts aufzuneh»men.

Z. n6.

Versteinung der Wege.

Man findet auch oft von den Alten abge-stcinte Wege, um dadurch zu verhindern, daßein Weg von seinem Platze nicht auf die an-gränzenden Aecker, Wiesen rc. getrieben werden