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zwey Steine am Anfänge und Ende einer Li-nie , verrückt oder ganz verloren wären.
2) Daß die Gränzbeschreibung und Charte einstbey vorfattenden Gränzstreitigkeiten zwischenbeyden Angränzern, alsein vollkommen be-weiswirkendes Instrument entscheide.
Ersteres wird durch Anwendung geometri-scher, letzteres aber durch Anwendung recht-licher und diplomatischer Grundsätze erzielt.Keines von beyden darf außer Acht gelassen,sondern beydes muß mit einander verbundenwerden, weil die Beobachtung eines von bey-den, ohne das andere nichts nützt.
In den Gränzbeschreibungen älterer Zeitensind selten weder die rechtsersorderlichen Le-galitäten beobachtet, noch weniger aber dieGrundsätze der Geometrie angewandt; welcheVernachlässigung denn auch zu den vielenGränzstreitigkeiten Anlaß gegeben hat.
§. 40.
Vortheile einer Gränzcharte, wennseine genaue Gränzbeschreibung vor.
Händen.
Es mag aber die Beschreibung einer Gränzenoch so fleißig gemacht seyn; so ist dieselbe ohnebeygefügte Charte, oder ohne das angegebene