könne. Dergleichen Steine sind zwar nichtvon einer großen Notwendigkeit, jedoch ist esin manchen Fallen sehr gut, solche zu setzen undhöchst erforderlich, wenn einzelne Triften und !Wege über andere Eigenthümer Grundstückegehen. !
Erhaltung und Sicherung der Dorf- jmarkungs-Gränzen. !
Zur Erhaltung und Sicherung der Dorf-markungs-Gränzen, wie auch der Privatgrän-zen von den Grundstücken der einzelnen Unter-thanen, in ihrer beständigen Ordnung undRichtigkeit, dienen theils wohl eingerichteteFlurbücher, theils eine öfters anzustellende Flur-und Gränzbeziehung. Da eine jede Stadt und einjedes Dorf seinen eigenen Flurdistrict hat, wel-cher von den benachbarten unterschieden, undmit gewissen Marken umgeben ist, die Grund-stücke der Einwohner aber besonders durch ge-wisse Gränzzeichen von einander abgesondertsind; so sollte auch billig eine jede Stadt undein jedes Dorf ihr eigenes Gränz- und Flur- ^buch haben, worin sowohl die Hauptgränzender ganzen Flur, als auch die Grundstücke dereinzelnen Bürger und Unterthanen nach ihren