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kleiner angiebt, wenn schon Letzterer von sei-nem Stücke eine andere Größe behauptet.
So wird zuförderst eine zuverlässige Nach-richt von der Größe des einen Grundstückserfordert: alsdann wird der Platz, des-sen angegebene Größe durch Urkundenoder gültige Zeugen erwiesen ist, bis aufdem Stamm der Hecke ausgemessen nudaufgetragen» Nun mag für den summa-rischen Flächen-Inhalt so viel für.beydeGrundstücke gefund.n werden, als sie nachder Angabe enthalten sollen oder nicht, sowird von der berechneten Flächen-Sum-me der erwiesene Inhalt abgezogen, undwenn dieser dem Eigenthümer der Heckezugetheilt wird, so findet sich beym Auf-trägen dieses Inhalts, ob von Seiten deSBesitzers die Hecken-Gerechtigkeit beobach-tet worden sey. Ist solches nicht gesche-hen, so wird bey Bestimmug der Größeseines Platzes, zugleich die Linie für denHeckenstamm abgesetzt, und dem Eigen-thümer die Erfüllung der Hecken-Gerech-tigkeit angcdeutet. Bekommt aber derGegenpart die erwiesene Größe, so werbendemselben längs der Hecke, die mit seinemGrundstücke granzet, Z Fuß nach der Brei-te zugestanden.
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